Er darf das nichts

Digga du hast voll versagt und nun ärgerst du dich, dass dein lehre sagt, dass du vielleicht mal überlegen solltest, wie du weiter machst. Dir kann keiner mehr helfen.

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Alte Sprache

Es war auch Tahk und nicht Tag. Es war auch Vuxx und nicht Fuchs. Das nennt sich historische Schreibweise. Die Sprache entwickelt sich weiter. Die Schreibweise nicht. Besonders in Deutschland nicht, da die Leute hier das als wesentlicher Teil ihrer Bildung sehen und wenn man das was ändert oder hinterfragt, dann drehen die durch und fürchten eitel um ihren Status.

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Hey, polizeizwang richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht außer du stolperst über die Bundespolizei. In BaWü richtet sich das nach § 63 ff PolG. Insbesondere nach § 66 I für den normalen schlag auf die Fresse. Der Tatbestand sollte vorliegen. In der Situation von dir vorgeschlagen sehe ich keine Ermessensüberschreitung. Er muss sich im Rahmen der Erforderlichkeit nicht auf unsichere Maßnahmen verweisen lassen. Im übrigen halte ich sie bei einem Angriff auch für angemessen.

Im übrigen ist ein Rückgriff auf § 32, 34, 35 StGB der ganz h.M. nicht möglich. § 63 I ist insoweit relativ eindeutig u.a.

Des weiteren ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nirgendwo im einfachen recht ausdrücklich gefasst, sondern ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem damit zusammenhängenden Verfassungsrecht. Das bedeutet Praktisch, dass es frei um Raum schwebt und man mal eine kleine Übung an der Uni Öffechte gemacht haben sollte, um damit umgehen zu können.

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also, es geht da mehr und die Kalorienzahl und wie Zugriff auf die Suppe hast. Das mit den Nährstoffen ist eher was für die letzten paar Prozent oder um Leuten irgend einen Scheiß zu verkaufen.

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Auf keinen Fall die Wahrheit sagen. Dann ist es vorbei. Sag, dass du zur Familie musst. Oder sag, dass du einen positiven Corona Test hattest. Und du musst einen zweiten machen. Am nächsten Tag bist du dann halt negativ. Aber du willst jetzt die anderen schützen, und daher kannst du nicht mit der Bahn fahren.

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