Strafgesetzbuch (StGB) § 173 Beischlaf zwischen Verwandten
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist.
In Deutschland ist der Inzest – auch unter Geschwistern – verboten. Verfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte haben dieses Verbot bestätigt.
"Blutsverwandte, die Analverkehr haben, gehen straffrei aus. Haben sie Vaginalsex, müssen sie in den Knast" (wenn die Beteiligten ü18 sind).
An alle die es nicht glauben wollen, schaut euch diesen Artikel mal an:
https://www.news.de/panorama/855155093/das-deutsche-inzest-verbot-wackelt/1/