Beten ist im muslimischen Glaube Pflicht.
Wer die Pflicht nicht einhält der begeht Sünde.

Das Prinzip von Himmel & Hölle basiert auf deine Taten im Diesseits. Heißt, alles richtige & alles verbotene was du tust/bewirkst wird am Tag des jüngsten Gerichts beurteilt.

Da ist das Gebet das einfachste, dass man am Tag an Verpflichtung einhalten kann, da es nicht besonders viel Zeit in Anspruch nimmt.

Falls man Gebetszeiten nicht einhalten kann wegen Schule/Arbeit, dann kann man sie immer noch nachbeten.

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Moin,

an erster Stelle betrifft das Verbot nur die arabischen Länder, die ihr Rechtssystem nach dem islamischen Gesetz richten.
Man muss, aber verstehen, dass das Verbot nach islamischen Gesetz sich nicht auf die Homosexuelle Orientierung eines Menschen bezieht, sondern auf das ausleben.

Fairerweise muss man, aber auch verstehen, dass im öffentlichen Raum alle sexuellen Praktiken verboten sind. Also auch das „rum machen“ von Mann & Frau in der Öffentlichkeit ist verboten.

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Nein, es ist keine Strafbare Handlung und auch keine Drohung.

Es ist Teil deiner Weltanschauung die du lediglich Kundtust.

Hier hab ich dir den Gesetzestext rausgesucht, ab wann man per Gesetz von einer Drohung spricht:

Strafgesetzbuch: Paragraph 241 Bedrohung (Absatz 1)

„Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

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