Ich bekomme Hilfe zum Lebensunterhalt, da ich erwerbsunfähig bin und im Bescheid dazu steht, dass bei einem Umzug das Sozialamt zustimmen muss, bevor ich den Mietvertrag unterschreibe.
Wie ist das nun, wenn ich in einen neuen Landkreis ziehe? Dann müsste ja ein anderes Sozialamt für mich zuständig sein. Ich kann ja aber erst dort einen Antrag stellen, wenn ich eine Wohnung gefunden habe, was sich über viele Monate ziehen kann.
Kann mir jemand sagen, wie das abläuft? Wann muss ich meinem "alten" und meinem "neuen" Amt für Sozialhilfe irgendetwas Bescheid geben oder einen Antrag stellen? Und wer muss dann zustimmen, bevor ich den Mietvertrag unterschreibe?