Ich denke zwar das Gesetz wird dieses Jahr noch beschlossen, aber wahrscheinlich nicht mehr in Kraft treten. Einige Abgeordnete der Grünen beschwören zwar das Gegenteil oder gar das sie alles tun damit das Gesetz noch vor November diesen Jahres aktiv wird, aber ich denke das wird an der Praxis scheitern.
Bereits im Bundesrat kam die Rückmeldung, dass es den Standesämtern technisch gar nicht möglich ist Änderungen nach dem 31.01. eines Jahres vorzunehmen, da zu diesem Zeitpunkt die Software für das laufende Jahr aufgespielt wird. Der Bundesrat hat dies schlicht ignoriert. Abgesehen davon Bedarf es sicherlich auch kurzen, aber flächendeckenden Schulungen der Mitarbeiter, bezüglich neuer Verfahren.
Ein weiterer Punkt sind die zahlreichen Änderungsanträge. Medial wurden hier ja vor allem die besonders schwarz-weißen unterstrichen. So in der Richtung "3 Monate Wartezeit sind der Weltuntergang" oder am anderen Ende "Jeder Kriminelle wird jetzt alle 12 Monate sein Geschlecht ändern".
Ich persönlich hab jede öffentliche Sitzung verfolgt und auch die Experten Anhörung. Ich muss sagen es gibt an beiden Enden berechtigte Kritik und denke vor allem die Sturheit den Entwurf nicht verändern zu wollen, in keine Richtung, sorgt hier für die Verzögerung.
Ich selbst habe zuerst auf das Gesetz gewartet, wurde aber immer kritischer. Auch zu der Frage, was wäre wenn eine Folgeregierung das Gesetz schlicht wieder außer Kraft setzt oder gar rückwirkende Änderungen erwirkt. Deshalb hab ich mich jetzt für den Weg übers TSG entschieden. Das geht zum einen schneller, der Richter hat 3 Monate angesetzt, zum anderen habe ich dann einen Gerichtsbeschluss in der Hand, der politisch kaum angreifbar ist. Auch die Nützlichkeit der Gutachten wurde von meiner Therapeutin hervorgehoben. Zwar teuer, aber mit Ihrem Indikationsschreiben kann ich dann Anträgen der Krankenkasse, bzw. für Bewertungen des MDK, 3 positive Gutachten vorlegen. Zudem ist die Quote negativer Gutachten laut dgti lediglich bei etwa 1% und die negativer Gerichtsentscheide bei ca. 5%. Hierbei zu beachten ist, dass Vorraussetzung ja 3 Jahre sichere Erkenntnis über die neue Geschlechtszugehörigkeit ist und es sicher Menschen gibt die versuchen das Verfahren ohne diese Vorraussetzung anstoßen. Aber es ist natürlich nicht günstig und die meisten fühlen dennoch eine Abhängigkeit von fremden Gutachtern, was mir genauso geht.