Hallo
1.) Überwachungskameras werden in DE so justiert das öffentliche Bereiche nicht erfasst werden oder man nutzt dazu eine Maskierung (Hardware) oder Privacy Mask (Software).
2.) Solange die Firma in DE einen Datenschutzbeauftragten hat und/oder es einen Grund/Anlass zur Überwachung vom öffentlichen Randbereich gibt ist es zulässig. Aber dazu braucht man vor der Installation Korrespondenz mit dem Ordnungsamt welche das Privileg auf Zeit erteilt (und dafür meist Gebühren kassiert).
3.) DSVGO ist erst ein Thema wenn "pupliziert" wird dazu gehört aber schon das Video unberechtigten Dritten in der Firma zu zeigen bzw eigentlich dürfte nicht mal der "Chef" das Video sehen. Der Datenschutzbeauftragte muss nämlich auch die Persönlichkeits und Arbeistschutz Rechte der Mitarbeiter gegenüber der Firmenleitung durchsetzen.
In DE gibt es das BDSG welche die DSVGO rigide auslegt und auf generele Datensparsamkeit setzt und die Regeln/Gesetze der Datenschutzbeauftragten festlegt.