Im Strafvollzug wird dir der Haftbereich zugewiesen. Auf eine Gemeinschaft kommst du nur mit deiner Einwilligung. Seit dem bedauerlichen Vorfall in der JVA Siegburg ist man im Strafvollzug da sehr viel liberaler geworden. Du kommst dann zeitnah zur Vollzugsgeschäftsstelle, dort werden die vollzuglichen Angelegenheiten der Gefangenen geregelt. Da findet dann die sogenannte "Aufnahme" statt. Man wird verwaltungsmäßig in der Haftanstalt aufgenommen und registriert mit allen erforderlichen Daten.
Je nachdem ob du im Erwachsenenvollzug oder nach Jugendgerichtsgesetz in eine Justizvollzugsanstalt für Jugendliche untergebracht wirst, richtet sich ob du schulische Maßnahmen bekommst. Strafgefangene sind generell zur Arbeit verpflichtet, in U-Haft können sie arbeiten, müssen aber nicht.
Im Strafvollzug für Jugendliche werden aber auf jeden Fall Maßnahmen angeboten um den schädlichen Folgen der Inhaftierung entgegen zu wirken. Sport und auch schulische Kurse. Da hat der Jugendliche teilzunehmen. Auch in U-Haft. Die Betreuung neben der Versorgung ist in Jugendhaft deutlich engmaschiger und intensiver, um Jugendliche so gut wie möglich für ein Leben in Freiheit bereit zu halten.
Streng ist so eine Sache. Wir haben humanen Strafvollzug mit Betreuung und Versorgung der Gefangenen. Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft steht über dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Aber: Im Strafvollzugsgesetz ist klar geregelt das Gefangene den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten haben. Auch wenn sie sich dadurch beschwert fühlen. Für den Fall steht dem Gefangenen das Recht der Beschwerde frist- und formlos zu. Aber wer meint "bockig" sein zu müssen, dem kann auch im Rahmen der Anwendung unmittelbaren Zwanges die Autorität des Strafvollzuges begreiflich gemacht werden.
Klingt alles ganz toll, aber: Besser keinen Mist bauen und nicht in den Knast kommen! Das Leben in Freiheit ist immer besser!