Strafbar macht man sich meines Wissens nach nicht, da es meistens gefährlich ist mitten auf der Straße Gegenstände wegzuräumen.

Trotzdem sollte man es tun, denn man erwartet es auch von anderen.

Falls man einen Gegenstand verliert ist man verpflichtet ihn wegzuräumen oder der Polizei zu melden.
Siehe § 32 StVO:
Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.”
...zur Antwort

Nein, schreibe ich nicht, da ich jeden Tag mit meiner Freundin schreibe und ihr da auch von meinem Tag erzähle etc.
Somit kann ich auch viel leichter nach etwas suchen und spare mir dazu noch die Mühe jeden Tag das Tagebuch schreiben zu müssen.

...zur Antwort

Hallo,
Ob und inwiefern ein Auto mit erkennbarem Kennzeichen fotografiert und veröffentlicht werden darf, hängt jeweils vom speziellen Einzelfall ab. In der Regel dürfen Kfz-Kennzeichen veröffentlicht werden, insofern mit der Veröffentlichung nicht die Persönlichkeitsrechte des Besitzers angegriffen oder verletzt werden.

...zur Antwort
Nutzlos (nur Deko)

Ich denke, dass es nur Deko ist, da die Maße sehr untypisch für ein Portal sind und es schon sehr unwahrscheinlich wäre, dass eine neue Dimension hinzugefügt wird. Diese hätten sie dann bestimmt schon angekündigt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.