Wirtschaftlicher Totalschaden reparieren und nicht zum Restwert verkaufen?

3 Antworten

...und wurde auch schon ausgezahlt. Von der Versicherung 2400€ Wiederbeschaffungswert und 100€ Restwert.

Du meinst wohl den Wiederbeschaffungswert abzgl. der 100€ Restwert...

...muss ich mein Auto trz als Restwert verkaufen wen ich den Schaden behoben habe?

Bei Reparatur ist leider eine Weiternutzung des Fahrzeugs für 6 Monate vorgeschrieben!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Vzymb 
Fragesteller
 05.03.2024, 19:51

Allso wen ich es repariert habe muss ich es 6 Monate weiter nutzen. Und kann es aber danach egal für wie viel Geld verkaufen?

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siola55  05.03.2024, 20:19
@Vzymb

In dem vom OLG München entschiedenen Fall ging der Rechtsstreit für den Kläger äußert negativ aus. Dies lag daran, dass der Kläger es nicht geschafft hatte, vor Eingang eines höheren Restwertangebotes auf Seiten der unfallgegnerischen Versicherung sein Fahrzeug bereits nachweislich zu veräußern. Dann wäre nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein höheres Restwertangebot der unfallgegnerischen Versicherung grundsätzlich unbeachtlich gewesen (vgl. BGH-Urteil vom 30.11.1999, AZ: VI ZR 219/98).

In der Praxis sollte der Geschädigte sein verunfalltes Fahrzeug deshalb schnellstmöglich und nachweislich veräußern. Wichtig ist hierbei allerdings, dass der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige vor Veräußerung den regionalen Restwert zutreffend ermittelt. Notwendig sind mindestens drei Restwertangebote regionaler Aufkäufer, die sich im Gutachten wiederfinden müssen. Dann darf allerdings der Geschädigte auf die Ermittlungen seines Sachverständigen vertrauen und auch vor Eingang eines höheren Restwertangebote Dispositionen treffen. Er ist gerade nicht verpflichtet ein höheres Restwertangebot der Versicherung abzuwarten.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/verbindlichkeit-eines-restwertangebots-a-343453/

Leider ist hier nichts zu finden wegen der 6-Monatsfrist, ob danach noch ein Restwertangebot der gegnerischen Versicherung Gültigkeit hat... :-((

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Das habe ich nicht verstanden. Also erstmal musst Du den Wagen nicht verkaufen. Du bekommst von der Versicherung dann nur die Differenz ausgezahlt. Wozu brauchst Du jetzt nochmal den Gutachter?


Vzymb 
Fragesteller
 04.03.2024, 22:20

Allso ich will mein Auto auch nicht für 100€ verkaufen wen ich es mal verkaufen will , der Gutachter soll Fotos machen und schickt es der Versicherung damit die wissen das ich den Schaden reparieret habe.

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bikerfan73  04.03.2024, 23:02
@Vzymb

Das interessiert die Versicherung nicht mehr. Die haben den Schaden bezahlt und gut ist. Beim Verkauf musst Du angeben, das der einen Totalschaden hatte.

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Vzymb 
Fragesteller
 05.03.2024, 09:28
@bikerfan73

Allso mir wird gesagt wen ich das Auto für 1000€ sag ich mal verkaufe dan muss ich die der Versicherung zurückzahlen. Und deswegen meine Frage wen ich das reparieren lasse und es dan noch halbes Jahr fahre sag ich mal und ihn dan verkaufe, ob das denen dan noch was angeht oder nicht beim Verkauf ist mir klar muss ich angeben das es ein Totalschaden hatte , ich es repariert habe. Lg

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siola55  05.03.2024, 16:42
@Vzymb

...und dann mußt du erst mal das Fahrzeug 6 Monate weiternutzen!

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Dafür dient ja die Nachbesichtigung durch den Gutachter, die bewisen kann, dass das Auto wieder instandgesetzt wurde.

Das dient dazu, dass, wenn Dir nochmal einer reinfährt, der nicht behaupten kann, das Auto sei vorher schon kaputt gewesen und habe 100 EUR Zeitwert.


Vzymb 
Fragesteller
 05.03.2024, 09:17

Aber wen ich es dan repariert habe , kann ich es dan auch teuera verkaufen ? Und nicht nur 100€ wie es im Gutachten steht.lg

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siola55  05.03.2024, 16:43
@Vzymb

Jedoch erst in 6 Monaten kannst du es verkaufen :-((

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