Wie weit kommt man mit einer Strafanzeige, wenn es keine Beweise gibt?
Immer öfter kommt es zu Beleidigungen von Passanten, Bedrängungen und ähnlichem, wenn es sonst keine Zeugen gibt, die dieses bestätigen können oder wollen, wie weit kommt so eine Strafanzeige?
- Wenn es um eine Fremde Person geht
- Wenn es um eine Bekannte Person geht
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Blickwechsel
Solche Anzeigen werden in der Regel eingestellt.
Eine der wenigen Ausnahmen ist tatsächlich, wenn der "Ständig-Beleidiger" wieder und wieder und wieder angezeigt wird. Aber das kommt schon sehr selten vor...
Wer beleidigt wurde ist Zeuge un kann durch Zeugenaussage den Beweis vor Gericht liefern.
Es ist die zivilrechtlcihe Verfolgung dieser Tat möglich, wenn wegen öffentlichen Interesse nicht angeklagt wird.
Da sollte man wissen, dass Schmerzensgeld auch gezahlt werden kann, wenn der Prozess gewonnen wird.