Wie erstelle ich eine Vertrag, wenn meine WG Mitbewohner in den Mietvertrag eingeschrieben werden?
ich möchte meine Freunde für ein Jahr bei mir in die Wohnung einziehen lassen, jedoch hat mein Vermieter die Bedingung gestellt, dass alle in den Mietvertrag eingeschrieben werden müssen, also ohne Untermietvertrag. Nun meine Frage: Wie erstelle nebenbei einen Vertrag in dem zum Beispiel steht, dass der Einzug nur Befristet ist und weitere Bedingungen, die normaler Weise in einem Untermietvertrag stehen. Ich habe ein ziemlich gutes Verhältnis zu meinem Vermieter, weshalb ich ihm eigentlich nicht sagen möchte, dass er den Vertrag selbst aufzustellen soll.
Vielen Dank schon mal ;))
6 Antworten
Wenn dein Vermieter will, dass die Mitbewohner mit in den Vertrag sollen, muss er einen entsprechenden Vertrag nach seinen Vorstellungen vorlegen.
Mögliche wäre z.B. ein separater, befristeter Vertrag zwischen dem Mitbewohner und dem Vermieter und ggf. eine zusätzliche Vereinbarung zwischen dir und dem Vermieter, dass er ein Zimmer temporär an jemand anderen vermietet wodurch deine Miete dann entsprechend sinkt. ("Anderungsvertrag")
der hintergrund ist sicher ,das der wohnungseigentümer garantierte mieteinnahmen hat und er einzelne haftbar machen kann für besondere schäden die durch einzele gemacht werden .
also setzt ihr mit ihm gemeinsam eine vereinbarung auf .
Wieso du?
Wenn dein Vermieter möchte, dass sie dann in den Hauptmietvertrag aufgenommen werden müssen (ob rechtl. möglich, sei mal dahingestellt), muss er auch den Vertrag aufsetzen.
Überlegt euch das gut!
- Stehen alle gemeinsam im Mietvertrag (der aber vom Vermieter kommen muss, nicht von dir) können auch nur alle gemeinsam kündigen, d. h. auch DU mit. Dem Vermieter steht es dann frei, mit dir oder wem auch immer einen neuen Mietvertrag, evtl. auch mit höherer Miete, aufzusetzen. Im Ernstfall, also wenn der Vermieter nicht will, ziehst du aus.
- Steht ihr alle im Mietvertrag, haften ALLE gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter, was entstehende Kosten angeht (Miete, Betriebskosten, nach Auszug Reparatur von entstandenen Schäden...) Der Vermieter kann sich einen von euch rauspicken, von dem er die Zahlung haben möchte - zu Recht. Den Rest müsst ihr vier untereinander klären. Stehst nur du im Mietvertrag, bist nur du sein Ansprechpartner und stehst für alle anderen gegenüber dem Vermieter mit ein.
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