Wespen Körperverletzung?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Ja 56%
Nein 44%
Kp 0%

6 Antworten

Nein

Körperverletzung ist ein Straftatbestand lt. StGB und dieses ist nur auf Menschen anwendbar...

Selbst wenn - ok ich mach dieses Trollspiel mit - lies mal §19 StGB: "Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist." = zeig mir mal ne 14 Jahre alte Wespe! ;o)

Genauso gilt "Notwehr" nur gegenüber "einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen" zulässig = auch hier müßte man der Wespe erstmal Rechtswidrigkeit nachweisen ;o)

Wenns mehr juristisch sein soll: https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/notwehr-nothilfe-und-notstand/

  • Der Angriff muss durch einen Menschen erfolgen.
  • Damit scheiden Angriffe durch Tiere aus.
  • Selbst dann: der Angriff darf noch nicht völlig abgeschlossen sein!
  • Sei das angenommen, ist nur das relativ mildeste Mittel zulässig!!
  • Darüber hinausgehender Notwehrexzess ist nicht vom Notwehrrecht abgedeckt!
  • ...

Übrigens: eigentlich ist es ja UMGEKEHRT = die Wespe sticht Dich ALS Notwehr gegenüber Deinem "unmittelbar bevorstehdem oder gerade ausgeführten Angriff" = zurückschlagen ist nicht!!

FAZIT: Nope darfste nich...


Zalem1985  11.08.2022, 17:47

Zum Punkt Notwehr seitens Wespen:

Die greifen dich auch an wennste ruhig bleibst aber schwitzt wie sonst was. Wenn man dann noch eine dezente Panik vor den Viechern hat oder unter Strom steht, dann riechen die das (ist sogar nachgewiesen) und dann attackieren die dich auch ohne dein physisches Zutun. Glaub mir ich bin Allergiker und spreche da aus persönlicher Erfahrung.

In allen anderen Punkten geb ich dir Recht - aber amüsant niedergeschrieben. Ich feier so einen trockenen Humor :D

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myotis  11.08.2022, 18:48
@Zalem1985

Danke für die Blumen - bei der von Dir geschilderten Ausgangslage umso mehr! ;o)

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Wenn du drüber nachdenken musst, ist es keine Notwehr mehr.

Normalerweise reagiert man in so einem Fall im Affekt.

Nein

Ich denke, du kannst deshalb nicht aus Notwehr gehandelt haben, weil die deutsche Gesetzgebung nicht für Tiere gilt. Zudem sticht sie dich nicht randomly. 😋

Also: ich denke, du solltest eine Selbstanzeige machen...

Erstatte Anzeige bei der Polizei, mit ein bisschen Glück wird das ganze Wespennest geräumt.

Nein

nach dem sie dich einmal gestochen hat was jetzt nicht so schlimm ist wird sie dich in Ruhe lassen im Gegenzug würdest du ihr dierekt dass leben nehmen

und was ist härter 5minuten Schmerz zu spüren oder getötet zu werden