Wer haftet bei Schaden durch Wind?

5 Antworten

Es ist immer der Verursacher des Schadens in der Haftpflicht. Da der Wind ein Naturereignis ist und somit nicht haftbar gemacht werden kann, ist derjenige in der Haftung, der dafür verantwortlich war, dass der Schaden überhaupt entstehen konnte. Das seid ganz eindeutig ihr, denn eine Tür, die geschlossen gewesen wäre, wäre durch den Windstoß nicht beschädigt worden. Ob ihr während er offenstehenden Tür in der Nähe der Tür ward oder nicht spielt keine Rolle: Bei einer geöffneten Tür muss man immer damit rechnen. Der Vermieter kann nichts dafür, es gab keinen echten Grund, dass die Tür offen stand, also haftet ihr und habt dafür hoffentlich eine Privathaftpflichtversicherung.

Anders sähe es aus, wenn der Wind z.B. einen Ast gegen die Tür geweht hätte und die Scheibe dadurch zerbrochen wäre. Dann kann niemand etwas dafür und der Eigentümer haftet selbst, weil es das normale Risiko eines Immobilieneigentümers ist.

Eure Versicherung sollte dafür aufkommen. Da ihr es nicht wart allerding dafür verantworltich seid da ihr die tür offen gelassen habt.


NikolausSchmidt 
Fragesteller
 21.08.2017, 23:57

Wir haben sie ja nicht einfach so offen stehen gelassen. Wir sind vor der Tür gestanden weil gerade Nachbarn da waren die uns kurz etwas fragen mussten..da war sie hamt kurz offen

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vierfarbeimer  22.08.2017, 00:16
@NikolausSchmidt

Laber Rabarbar! Wenn dir so etwas zu Hause passiert musst du auch den Glaser anrufen und eine neue Scheibe einsetzen lassen. Und wer würde den dann bezahlen. Der wind oder ihr bzw. eure Versicherung? 

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wenn ihr nicht versichert seid haftet ihr

Ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.

Dann haftet der Windfang, weil der nicht aufgepasst hat.