Wenn man wegen sozialer Phobie keine Anzeige machen kann?
Hey Leute,
Ich hatte in meiner Jugendzeit das Problem dass ich aus sozialer Phobie heraus nicht zur Polizei gehen konnte und mit denen sprechen konnte.
Wenn ich jetzt Jahre später eine Anzeige mache und das erwähne, wird das dann berücksichtigt?
7 Antworten
Eine soziale Phobie wird für die Verjährungsfrist einer Strafttat nicht angerechnet, falls du das meinst.
Ja so ungefähr meinte ich es. Wenn ich mit einer Bescheinigung Nachweise, dass ich soziale Phobie habe ob das bei der Verjährungszeit berücksichtigt wird. Meiner Meinung nach müsste man an sowas denken.
Wenn die Straftat verjährt ist, dann ist sie verjährt, wenn nicht, dann nicht. Deine persönlichen Umstände tun da nichts zur Sache.
Dann muss man sich eben Hilfe suchen, einen Brief schreiben oder sonst was tun. Für die Verjährung ist das irrelevant und muss es auch bleiben in einem Rechtsstaat.
Nein es wird nicht berücksichtigt. Die Verjährung soll für einen dauerhaften Rechtsfrieden sorgen wenn lange nichts passiert.
Kannst Du das denn belegen? Ich glaube nicht, dass Du lange zurückliegende Delikte heute anzeigen kannst, mit dem Hinweis, dass Du es früher nicht konntest...
Solange du die Tat noch nachweisen kannst/Beweise dafür hast, natürlich.
Sofern die Straftaten nicht verjährt sind, ja.
Wenn man auf Grund von sozialer Phobie nicht in der Lage ist mit Menschen zu sprechen dann sollte man das berücksichtigen.
Man kann heutzutage auch online Anzeige machen. Damit hat sich das erledigt.