Wenn ich noch keine 18 bin, muss ich dann wochenende und feiertage arbeiten?

10 Antworten

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz § 16 und §17 gilt das Verbot für Arbeit an Samstagen und Sonntagen unter anderem nicht für Pflegeheime.

Du darfst Dich also auf ein FREIWILLIGES soziales Jahr einstellen, wo Du richtig in der Pflege arbeiten darfst, also dann, wann Hilfe benötigt wird und nicht dann, wann man gerade Zeit zwischen den Partys hat.

Du hast ja schon einige gute Antworten bekommen.

Ich möchte dir noch einen Tipp geben, bitte pass auf das die Einrichtung deine Arbeit ausnutzt.

So war bei mir...ich war ein dreiviertel Jahr eine kostenlose Arbeitskraft für die Einrichtung und habe alleine 10 Bewohner täglich gewaschen , ohne Aufsicht. Also im Prinzip wurde ich als vollwärtige Arbeitskraft eingesetzt und hatte einen Teil der Station alleine zu bewerkstelligen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

auch in praktika oder beim FSJ gilt das jugendarbeitsschutzgesetz, frag mal tante google nach den details über sonn- und feiertagsarbeit.

bist du z.b. in einer pflegeeinrichtung, musst du mit diesen beschäftigungszeiten im rahmen der gesetzlichen grenzen rechnen, aber niemals ununterbrochen.

Tja auch minderjährigen FSJlern ist ist Arbeit, in Unternehmen in denen zwingend an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet wird, an solchen Tagen zuzumuten.

Sicherlich wirst Du nicht an jedem Wochenende oder Feiertag Dienst haben - ansonsten : willkommen in der Realität.

Und vergiss bitte nicht FSJ = freiwillig.

Du musst bestimmt nicht jedes Wochenende arbeiten.

musst du mal arbeiten bekommst du dafür unter der Woche frei