Welche Sorgfaltspflicht wurde hier verletzt?
Ein Mann hat seine Frau in einem Sarg begraben, da er sie für tot hielt und eine Reanimation nicht gelungen ist. Jedoch starb sie nicht an der Dosis der Drogen, sondern dem Ersticken im Sarg.
Welcher Schutzzweck einer Norm könnte hier vorliegen?
3 Antworten
Ganz viele Fehler gab es hier. Niemand darf einen Angehörigen einfach beerdigen. Der Tod muss von Ärzten bestätigt sein.
Es geht hier um Strafrecht, nicht mehr und weniger. Das stand nicht zur Frage.
Post mortem führt der zuständige Arzt die vorgeschriebene Leichenschau durch und stellt den Totenschein aus. Es wird auf sichere Todeszeichen geachtet > Rigor mortis/Leichenstarre und Livores/Totenflecken.
Ein Laie darf niemand für tot erklären, den Totenschein ausstellen und auch nicht selbst bestatten.
Wie wurde der angebliche Erstickungstod im Sarg denn festgestellt, Exhumierung mit anschließender Obduktion in der Rechtsmedizin?
Ich zweifle diese Story aus berechtigten Gründen an.
da er sie für tot hielt
Eine ausgesprochen miese Story. nicht die Angehörigen erklären jemanden für Tod, das ist IMMER die Aufgabe eines Mediziners.
Jedoch starb sie nicht an der Dosis der Drogen, sondern dem Ersticken im Sarg.
Und wie hat man das im Nachhinein festgestellt?
Es geht hier um Strafrecht, nicht mehr und weniger. Das stand nicht zur Frage.
Laut Deinen eigenen Aussagen studierst Du Rechtswissenschaften.
https://www.gutefrage.net/frage/wie-sortiere-ich-den-sachverhalt
In diesem Forum kann man Dir sicher besser weiterhelfen:
https://www.juraforum.de/forum/f/allgemeines-forum-fuer-jurastudenten/
Es geht hier um Strafrecht, nicht mehr und weniger. Das stand nicht zur Frage.