Welche Dashcams sind DSGVO-Konform und welche Einstellungen muss man aktivieren, damit man legal unterwegs ist?
Welche Dashcam-Modelle kommen in Frage?
Es soll nicht dauerhaft gespeichert werden, also:
- Sich nicht erst überschreiben, wenn die Speicherkarte voll ist
- Folgende Kriterien sollten gegeben sein:
5. Wie kann eine Dashcam rechtmäßig eingesetzt werden?
Nicht sanktioniert wird durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen der lediglich anlassbezogene Betrieb durch Privatpersonen. Dies beim ersten je Privatperson anhängigen Fall regelmäßig auch dann nicht, wenn die Pflichtinformationen nach Art. 12 ff. DS-GVO fahrlässig nicht gegeben wurden (siehe Antwort zu Frage 6). Selbst wenn die Kamera zusätzlich eine anlasslose Vorabaufzeichnung (Prerecording) von bis zu 30 Sekunden vornimmt, besteht von Seiten der LfD an der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kein Interesse und das Verfahren wird nicht eingeleitet bzw. eingestellt.
Allerdings müssen auch anlassbezogene Aufzeichnungen gelöscht werden, wenn sie nicht weiterverwendet werden. Sichert eine Kamera z. B. automatisch eine 30-Sekunden-Sequenz, wenn das Fahrzeug sehr stark bremst oder verzögert, ist dies zunächst anlassbezogen und wird nicht sanktioniert. Stellt sich diese Sequenz rückblickend nicht als relevant heraus, beispielsweise weil sich kein Unfall ereignet hat, muss die Sequenz unverzüglich gelöscht werden. Wird sie dennoch länger als einzelne Tage gespeichert, würde dies sanktioniert.
Um auch die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 12 ff. DS-GVO zu erfüllen, muss einiger zusätzlicher Aufwand betrieben werden (siehe dazu Antwort auf Frage 6).
Erläuterung
Beim Prerecording werden Aufnahmen der jeweils letzten 30 Sekunden im Speicher der Kamera vorgehalten. Dieses Videomaterial wird grundsätzlich ohne Anlass aufgezeichnet. Eine solch kurze Vorabaufzeichnung wird akzeptiert, da Fahrzeugführende die Anlässe nicht so voraussehen können, dass sie die Speicherung rechtzeitig manuell einschalten könnten.
Für längere Zeit gesichert werden die vorgespeicherten 30 Sekunden nur, wenn ein auslösendes Ereignis eintritt. Das kann automatisch durch die Messung eines integrierten Erschütterungs- oder Beschleunigungssensors erfolgen. Auch eine manuelle Sicherung ist möglich
1 Antwort
Was ist jetzt deine Frage genau?
Es ist verboten Aufnahmen von Dritten zu machen und anderen vorzuführen- so ganz grob.
Alles andere ist erlaubt! Den Blödsinn mit dem "länger als 1Tag gespeichert"kannst du gleich wieder vergessen, genau wie "Informationspflichten" - Humbug
Fast jede Dashcam hat mittlerweile Bewegungserkennung, Erschütterungssensor, Sperre für überschreiben bei Unfall,ect..
Das überschreiben steuert man durch die Grösse der TF- Karte, je kleiner, desto schneller wird das Älteste überschrieben.
Bei einer Einstellung von 3Minuten-Blöcken die je gut 200MB belegen kannst du dir ausrechnen wie weit du mit einer 8GB oder 16 GB kommst, bevor überschrieben wird.
Achte auf HD und nicht nur 720er, evtl auch gleich eine, die nach vorne und hinten filmt!
Bei mir sind seit weit über 10 Jahren in beiden Autos welche installiert die dich mit der Zündung einschalten und außer an und an mal eine neue TF-Karte rein, weil die nicht ewig halten wird da nichts gemacht damit..
Und sei nicht verrückt und gib keine Riesensummen aus, wer da über 30€ ausgibt macht schon was falsch und zahlt für Sachen die alle Anderen auch können..
Das ist die in meinem Auto seit über zwei Jahren, Dual Dashcam mit den ganzen genannten Gadgets .
23€ bei AliExpress aktuell, hab selbst noch 26,99 gezahlt ..