Webdesign Werkvertrag vom Auftraggeber gekündigt?
Hallo Liebe Forums User,
in meinem hypothetischen Fall geht es um folgendes:
Kunde A beauftragt Webdesigner B am 11.6.2021 damit ihm eine Webseite zu erstellen. Ein Entwurf wurde vom Webdesigner B gratis zur Verfügung gestellt. Kunde A war begeistert. Kunde A unterschreibt das Bestellformular und zahlt einige Tage später 50% der vereinbarten Summe an.
Am 21.6.2021 kommt Kunde A auf die Idee, da er keine Zeit für Texte hat, Webdesigner B die Texte machen zu lassen. Natürlich gg. Gebühr.
Webdesigner B sendet Kunde A darauf das Text Paket Angebot. Mit dem Hinweis das Kunde A dennoch ein paar Stichpunkte zu seiner Dienstleistung schreiben darf. Daraus sollte dann der eigentliche Text entstehen.
Daraufhin meint Kunde A heute: Er hat selbst für die "Stichpunkte" keine Zeit und möchte vom Vertrag zurücktreten. Seine Anzahlung möchte er auch zurück?
Liegt Kunde A im Recht? Kann er so einfach zurücktreten ?
1 Antwort
Ein Rücktritt ohne triftigen Grund ist auch beim Werkvertrag nicht so ohne Weiteres möglich. Wenn wir davon ausgehen, dass dem Vertrag die allgemeinen Bestimmungen zugrunde liegen (kein Fernabsatz, etc.) und der Vertrag auch wirksam ist, dann muss für den Rücktritt ein Mangel i.S.d. § 633 BGB oder eine andere Leistungsstörung vorliegen.
Ist das nicht der Fall, ist ein Rücktritt ausgeschlossen oder nur aus Kulanz möglich. Die Einforderung der Anzahlung ist Bestandteil der Kulanz.