Webdesign Werkvertrag vom Auftraggeber gekündigt?

1 Antwort

Ein Rücktritt ohne triftigen Grund ist auch beim Werkvertrag nicht so ohne Weiteres möglich. Wenn wir davon ausgehen, dass dem Vertrag die allgemeinen Bestimmungen zugrunde liegen (kein Fernabsatz, etc.) und der Vertrag auch wirksam ist, dann muss für den Rücktritt ein Mangel i.S.d. § 633 BGB oder eine andere Leistungsstörung vorliegen.

Ist das nicht der Fall, ist ein Rücktritt ausgeschlossen oder nur aus Kulanz möglich. Die Einforderung der Anzahlung ist Bestandteil der Kulanz.