Was hat jemand an der Flughafensecurity getan, bei dem Du dachtest: "Du willst mich jetzt veräppeln, oder?

3 Antworten

Selten das jemand weiß, das man im Flughafen am Zugang zum Sicherheitsbereich (Check In), sich freiwillig der Kontrolle unterzieht, und es dabei noch Grundrechtseinschränkung gibt.

Die Qualität der zertifizierten Kontrollkraft ist auschlaggebend für die Fragen, welche die Fluggäste stellen, warum dass Gepäck durchsucht wird, bis dahin warum man in einer separaten Kabine steht und nur noch die Unterhosen am Körper trägt.

Nach 2001 wurden die Kontrollen massiv verschärft, und es trat das Luftsicherheitsgesetz in kraft.

Den Inhalt muss die zert. Kontrollkraft kennen und danach arbeiten, um gefährliche Dinge zu finden die nicht in den Sicherheitsbereich dürfen.

LuftsiG §1-22

DVO(EU)2015/1998

allg. Hausrecht

Detektiert man jetzt im Intimbereich am Körper Metall, muss dem Fluggast begründet werden warum man jetzt in die separaten Kabine geht. Trägt man Intimschmuck , wird ein ab hier diskret mitgeteilt das sich ein metallischer Gegenstand an der Stelle befindet, und es diskret in die Kabine geht. Wünscht man das nicht, geht es trotzdem in die Kabine, will man das auch nicht, ist die Kontrolle beendet und es geht nicht weiter.

Die Kontrolle ist freiwillig!

Ihnen werden aber dadurch Grundrechte eingeschränkt!

Die Kontrollkräfte sind befugt dazu, alles durchzuwühlen und ein komplett auszuziehen!

Es kann auch ein Arzt hinzu gerufen werden!

Die Kontrollkraft muss das begründen!

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