Warum wird im islamischem Recht der Mord an Christen nicht verfolgt, sondern vom Staat nur auf "Antrag der Hinterbliebenen"?
Den Hinterbliebenen übergab man einen Totenschein mit der Todesursache „Schock“. Weil das Töten von Christen im islamischen Recht kein Offizialdelikt darstellt und somit vom Staat nicht automatisch von Amtes wegen verfolgt wird, müssen die Hinterbliebenen bei der Polizei eine Anklage wegen „Tötung“ einreichen.
https://www.tagesspiegel.de/politik/so-leiden-die-christen-in-agypten-8541232.html
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Klar, wenn man einen Kopfschuss bekommt, dann kann man das schon mit etwas Phantasie als "Schock" bezeichnen.
1 Antwort
Nicht alles ist immer zu 100 Prozent Islam. Andererseits waren Dhimmis nie gleichberechtigt. Beispiel:
Für Verbrechen, die an Dhimmis begangen worden waren, wurde gegen Muslime nur die halbe Strafe verhängt und die Todesstrafe war ausgeschlossen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Dhimma#Regelungen_des_Status_von_Dhimmis_in_der_Rechtsliteratur
Ägypten wird auch auf Open Doors geführt, wenn auch "nur" auf Rang 38.
Quelle: https://www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/aegypten