Wann dürfen Polizisten ihre Waffe ziehen (nicht schießen, sondern wirklich nur ziehen)?

10 Antworten

Das ist nicht gesetzlich geregelt. Der Beamte entscheidet und verantwortet selbst, wann und warum er die Waffe aus dem Holster holt.

Die Waffe wird eigentlich nur dann gezogen wenn man auch damit schießen will.

Wenn sie wie im Tatort eine verlassene Katakombe durchstöbern und damit rechnen müssen, dass das Bösewicht seine Waffe auch gezogen hat.

normalerweise, wenn ihr gegenüber auch eine waffe (Schusswaffe/Messer) hat

Woher ich das weiß:Hobby – liebe motoren

Die Frage ist zu unkonkret gestellt. "Auf dem Schießstand" wäre eine von tausend möglichen und richtigen Antworten.

Für Bundesbeamte gilt z.B. das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG). Dort wird ab § 10 geregelt, wann die Schusswaffe eingesetzt werden darf. Gemäß § 13 Absatz 1 UZwG muss vor der Schusswaffengebrauch zunächst angedroht werden. Dazu muss man natürlich die Waffe nicht ziehen, aber man darf es auf jeden Fall.

Ansonsten gilt natürlich, dass man mit Waffen nicht grundlos herumfuchteln darf. Das ist erstens eine Frage der Sicherheit und zweitens kann es den Tatbestand der Nötigung erfüllen, wenn man vor jemandem mit einer Schusswaffe herumfuchtelt. Aber wie gesagt: Die Frage ist denkbar vage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist