Wärt ihr dafür, bei einer Verhandlung das psychologische Gutachten erst nach einer Vollstreckung der Strafe durchzuführen?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%
Weiß nicht 0%

3 Antworten

Nein

Eine Strafe für einen Täter ist nur möglich, wenn die Straftat neben der Tatbestandsmäßigkeit und der Rechtswidrigkeit auch hinsichtlich der Schuld(fähigkeit) des Täters geprüft wurde.

Wenn die Schuld nicht geklärt ist, kann es keine Strafe, also kein Gefängnis geben. Das hängt unmittelbar zusammen. Deshalb wird ein möglicherweise schuldunfähiger Täter dahingehend untersucht, sollte es konkrete Anhaltspunkte dafür geben. Von diesem Ergebnis hängt ab, ob er in ein Gefängnis oder in eine Therapie kommen kann. (sehr einfach dargestellt)

Nein

Die Bewertung der Tat und des Täters gehören untrennbar zusammen bei einer gerichtlichen Verhandlung/Verurteilung.

Nein

Es geht doch um die Frage, ob man einen Täter allenfalls therapieren soll und ob er gefährlich. Je nachdem sieht die Massnahme ganz anders aus. Es sollte beim Strafrecht nicht um Rache gehen, sondern um die Verhinderung weiterer Taten. Dazu muss man aber auch die Ursache der Tat kennen.


ideaguy 
Fragesteller
 19.05.2024, 13:53

Rehabilitation wäre weiterhin gegeben. Jedoch sehe ich auch das Argument, dass bei einem psychologischen Gutachten Opfer verhöhnt werden.

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