Wäre die selbstkreierte Fahne im Bild illegal?

7 Antworten

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Schauen wir doch einmal, was unsere Verfassung dazu sagt:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_22.html

"Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold"

Natürlich ist diese Flagge nicht nur legal, sondern könnte auch - sofern das Parlament dem zustimmt - Nationalflagge werden. Nur sieht der Stern in der Mitte unästhetisch aus. Normalerweise ist dort der Bundesadler im gelben Schild in der Mitte der Flagge zu sehen.


Der Stern könnte als kommunistisch gewertet werden. In der Österreichischen Fahne sind jedoch auch Hammer und Sichel abgebildet und Österreich ist nicht kommunistisch.


Schwarz-rot-gold ist kein Nazisymbol und war nie eines. Es war die deutsche Flagge nach der Frankfurter und der Weimarer Reichsverfassung. Den Nazis war diese Flagge verhasst.

§90a Abs. 1 Punkt 2 StGB sagt: "(1) Wer ... die Flagge der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Unter Verunglimpfung versteht man allerdings schon recht krasse Akte, durch die man Missachtung ausdrückt. Allein die Hinzufügung von Symbolen, die nicht hingehören, reicht nicht.

Auf jeden Fall Illegal wäre es allerdings, auf dem Boden der Bundesrepublik einen fremden Staat gründen zu wollen.


steffenbtf  15.11.2020, 21:53

naja.... das kann man sich halt nicht ganz so einfach machen... Dazu muß man sich das Potsdamer Abkommen mit den Alliierten genauer zu Gemüte führen. Deutschland als souveräner Staat ist eigentl. nach diesem Abkommen nicht zu 100% eigentständig, solange noch alliierte Truppen auf dem Besatzungsgebiet sind. Dieses ist allerdings noch der Fall. Somit haben diese " Reichsbürger" nicht mal ganz Unrecht.... Das deutsche Grundgesetz und auch die Verfassung hätte von den Besatzungsmächten genehmigt und unterschrieben werden müssen...

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Boltze  15.11.2020, 22:09
@steffenbtf

Es hat nie ein Potsdamer Abkommen gegeben. Was die "Großen Drei" im August 1945 in Potsdam verabschiedet haben, war eine politische Absichtserklärung, aber kein Vertrag.

Es gibt seit 1955 kein Besatzungsgebiet mehr. Die NATO-Truppen, die sich in Deutschland aufhalten, sind auf vertraglicher Grundlage hier und müssten verschwinden, wenn Deutschland die Verträge kündigt.

Den Entwurf für das Grundgesetz haben die Militärgouverneure der Westalliierten übrigens 1949 genehmigt. Aber verabschiedet hat es der Parlamentarische Rat, und ratifiziert haben es die westdeutschen Landtage.

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Das ist zulässig. Auch Hammer und Zirkel oder Hammer und Sichel zusätzlich sind erlaubt.

Das RAF-Logo mit der MP drauf würde aber garantiert einen Besuch der Polizei bei euch herbeiführen.


DepressExpress 
Fragesteller
 04.08.2019, 20:06

Auch von unserer Polizei...

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was Genau ist da denn selbst kreiert? Du hast n Stern in die Mitte der deutschen Flagge gemacht...

ob und für was das erlaubt wäre weiß ich nicht.

ausserdem ist das nicht schwarz weiß rot sonder schwarz rot gelb/Gold