Veraltete Rechtschreibung in Zitaten?
Hallo,
da ich im Internet unterschiedliche Informationen zu dem Thema finde und noch immer nicht schlauer bin, hoffe ich hier eine korrekte Antwort zu bekommen.
Ich möchte gerne aus einem älteren Buch etwas zitieren. Nun ist es so, dass sich in dem ausgewählten Zitat eine veraltete Rechtschreibung findet (dort steht bewußte, was ich nach aktueller Rechtschreibung als "bewusste" schreiben würde).
Fehler im Zitat kennzeichne ich ja i.d.R. mit [sic!].
Nun sagt das Internet einmal veraltete Rechtschreibung muss nicht als Fehler gekennzeichnet werden, da das VÖ-Datum aus der Quellenangabe ersichtlich ist und es damals eben korrekt war, andererseits lese ich dort aber auch, dass es heutzutage ein Fehler wäre und um auf Nummer sicher zu gehen das entsprechend gekennzeichnet werden sollte.
Hat diesen Fall jemand schon gehabt und kann mich aufklären?
LG Selkiade
2 Antworten
Schreibe es, wie es im Buch steht.
Oder wie würdest du: "Wer den Pfennig
nicht ehrt, ist den Thaler nicht wert" zitieren?
Ich hoffe, du würdest nicht die historischen Geldeinheiten in Eurocent umrechnen.
Wenn du nicht gerade Lehramt Deutsch studierst und schon mal Klassenarbeiten korrigieren üben willst, würde ich es nicht korrigieren.
Alte Gesetzestexte oder die Unabhàngigkeitserklärung der USA wird beim zitieren auch nicht auf "neue Rechtschreibung" gekennzeichnet.
Alles klar, dann kennzeichne ich es nicht als Fehler.
Ich habe das dazu gefunden:
https://www.korrekturen.de/forum.pl/md/read/id/23080/sbj/zitieren-alter-rechtschreibung/
Natürlich schreibe ich es so, wie es im Buch steht. Aber muss ich es mit "[sic!]" kennzeichnen oder nicht?