Urkunde einer Moschee benötigt? (Konvertierung)

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Nach § 3 I NÄG (Namensänderungsgesetz) liegt ein rechtfertigender wichtiger Grund iSd § 3 I NÄG dann vor, wenn die Abwägung aller für und gegen die Namensänderung streitenden schutzwürdigen Belange ein Übergewicht der für die Änderung sprechenden Interessen ergibt[1]. Davon ist auch bei Prüfung des auf die Änderung eines Vornamens gerichteten Verlangens auszugehen. Dabei ist der Wunsch, aus Glaubensgründen seinen Vornamen zu ändern, vom Schutzbereich des Art. 4 I GG umfasst. Das VGH München hat in einer Entscheidung vom 3. Juni 1992 dem Wunsch des Klägers auf Hinzufügung des Vornamens „Abdulhamid“ zum bisherigen Vornamen „Andreas“ stattgegeben[2]. Das Urteil wurde damit begründet, dass ein Übertritt zum Islam jedenfalls dann einen wichtigen Grund iSv § 11 iVm § 3 I NÄG darstellt, wenn die Ernsthaftigkeit des religiös begründeten Begehrens glaubhaft gemacht wird. Dabei reiche es aus, dass der Kläger sein Begehren auf den Koran und die Sunna stützt. Ohne Bedeutung sei, ob der Islam für seine Anhänger die Annahme eines Vornamens, der die Zugehörigkeit zum moslemischen Glauben bestätigt, zwingend fordert oder dies den Gläubigern nur nahe legt. Denn geschützt seien, nicht nur Überzeugungen, die auf imperativen Glaubenssätzen beruhen, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die der Betreffende in einer bestimmten Situation als für ihn verbindlich ansieht.


Dem gegenüber habe man keinen Anspruch auf die Ersetzung des bisherigen Vornamens „Dirk Olaf“ durch „Abdul-Faruk“, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 27. Oktober 1992[3]. Das Gericht gelang im Hinblick auf die Identifizierung des Klägers zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung seines Vornamens mehr Gewicht hat als der religiös motivierte Wunsch der Namensänderung. ..."

http://www.igmg.de/muslime-amp-recht/gebote-und-gebraeuche/namensgebung-und-namensaenderung.html


melek786 
Fragesteller
 04.11.2010, 03:13

danke für den link und für die erklärung demnach wäre es also durchaus möglich einen islamischen name hinzuzufügen(auch ohne Konversionsurkunde?) aber der geburtsname bleibt als erstname bestehen?

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Assalamalaikum wa rachmatullahi wa barakatuh

Erstmal du brauchst diesen Namen nicht im Ausweis!

Dies ist eine Kunja wie ein Spitzname, den deine Freunde und Bekannten verwenden unter ihnen kannst du die Kunja bekannt machen und sagen das du so genannt werden willst, vorallem Muslime werden das Respektieren.

Man ändert seinen Namen nur wenn er negative Eigenschaften beinhaltet wie Axel Schweiß zum Beipiel ;-)

Oder mit einer anderen Religion in verbindung gebracht wird wie Christian oder Christiane.

Die Behörde muss das akzeptieren!!! Auch ohne Papiere da es keine Institution im Islam gibt, die berechtigt ist zu sagen ob du Muslim bist oder nicht!

Das Standesamt wollte mir auch erzählen, das ich für meinen Pass(den ich mit einem "Kopftuch-Foto") haben wollte, eine Kovertierungsurkunde brauche.

Stimmt aber nicht.

Aber soweit ich weiß kostet es nen Haufen Geld den Namen ändern zu lassen, also wenn es nicht unbedingt sein muss, aus den oben genannten Gründen, Spende dieses Geld lieber damit tust du etwas besseres für dein Jenseits ;-)

Allahualaem, und Allah weiß es am besten.

Friede!

frage im standesamt

Rathaus/Standesamt/Bürgeramt/Amtsgericht-Rechtspflegestelle

Der Prophet hatte auch keine Papiere, also sind die haram.


RalfG  04.11.2010, 02:05

Wenn Zeugen vorhanden...dann "halal"

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