Unterschied zwischen Vollzeit, Teilzeit und Aushilfe?

4 Antworten

Eine Aushilfe kann in Vollzeit oder auch in Teilzeit oder eben auch als Minijob arbeiten. 

Sie kann fest eingestellt sein und auch befristet.

Eine Ausbildung ist keine Voraussetzung für eine Festanstellung.

Verdienen kann eine Aushilfe soviel sie wegtragen kann, falls es soviel gibt :-)

Nur im Minijob ist eine Verdienstgrenze gegeben.

1. Vollzeit: Max. bis acht Stunden täglich und bis 48 Stunden wöchentlich. Fünf-Tage-Woche oder Sechs-Tage-Woche. Die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

2. Teilzeit: Arbeitszeit geringer als unter 1. aufgeführt. Kann je nach Vereinbarung an weniger als fünf oder sechs Arbeitstagen, oder weniger als acht täglichen Arbeitsstunden ausgeübt werden.

3. Aushilfe bzw. 450-Euro-Job: Aushilfen werden in Notfällen oder zur Überbrückung von vorübergehenden Engpässen eingestellt und werden in der Regel auf der Basis eines 450-Euro-Jobs abgeschlossen. Wenn die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450 € überschritten wird, wie in den Bereichen Vollzeit und Teilzeit der Arbeitnehmer beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Je nach Höhe des Arbeitsentgeltes und dem Familienstand wie bei 1. und 2. Lohnsteuerpflicht entstehen.

Alle Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet vereinbart werden.


acidfairy 
Fragesteller
 28.05.2016, 17:05

na endlich eine gute & vollständige Antwort. ich danke dir vielmals :-)

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Bei einem "Minijob" - 450,-- Euro und einem Mindeststundenlohn von 8,50 Euro arbeitest Du maximal knapp 53 Stunden monatlich.

Jeder Arbeitgeber kann Dich auch als ungelernte Kraft unbefristet beschäftigen. Dafür mußt Du keine "Voraussetzungen" erfüllen.

Aushilfe wird nur eingestellt für Arbeitsspitzen, wie bei Urlaubs- und krankheitsvertrettungen.

Teilzeit ist mindestens 18 Std. die Woche bis zu 30Std.

Vollzeit ab 30 Std - 40 Std.