Unfallwagen Verkaufen (über Restwert)?

5 Antworten

Die werden garantiert ein höheres Angebot vorlegen und dann diesen Wert abziehen.

Im übrigen wird dann auch auffallen, dass es ein Gefälligkeitsgutachten war, sodass dann vermutlich nochmal extra genau hingeschaut wird, ob nicht auch beim Wiederbeschaffungswert betrogen wurde.

Beide Fälle sind möglich.

Es kann durchaus sein, dass die Versicherung Einsicht haben will. Daher solltest du einen Kaufvertrag abschließen, den du der gegnerischen Versicherung vorlegen kannst, wenn sie über den Verbleib des Wagens Kenntnis haben möchte. Bei diesem eher geringen Gutachterrestwert gehe ich aber mal davon aus, dass sie sich nicht dafür interessiert, ob du damit ein paar Euro Gewinn machst. Rechtlich ist sie auch nicht dazu verpflichtet, den weiteren Verlauf zu beobachten.

Bei deutllich höheren Werten wäre es wahrscheinlicher, dass sie sich ernsthaft dafür interessiert und dann auch eine Rückzahlung einfordert, die ihr rechtlich zusteht.

Restwert vom Auto nach einem Unfall: Ratgeber (2023) (gutachter-raiolo.de)

"Der Verkaufspreis darf nicht über dem ermittelten Restwert liegen

Zu beachten ist jedoch, dass er sich einen denkbaren Übererlös anrechnen lassen muss. Maßgeblich ist laut BGH-Urteil aus dem Jahr 1992 derjenige Wert, der tatsächlich beim Verkauf erzielt wird. Liegt dieser über dem im Gutachten bezifferten Wert, muss eine Anrechnung erfolgen. Die Schadensregulierung darf nicht dazu führen, dass der Geschädigte Gewinne aus dem Unfallauto erzielt. In diesem Kontext ist auch von der Schadensminderungspflicht des Geschädigten die Rede."

https://www.verivox.de/kfz-versicherung/themen/wirtschaftlicher-kfz-totalschaden/

"Anders sieht es aus, wenn Sie mühelos einen deutlich höheren Kaufpreis für Ihr Totalschaden Auto erzielen. Dann ist die Versicherung berechtigt, den Zugewinn von der Schadensersatz-Summe abzuziehen."


Crook77 
Fragesteller
 26.12.2023, 05:41

Vielen Dank

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siola55  26.12.2023, 15:56

Die generische Versicherung hat nur die Rechnung des Ersatzautos zu interessieren wegen der zusätzlichen Erstattung der einbehaltenen MwSt.!

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Die gegnerische Versicherung stellt das Fahrzeug in eine Restwertbörse ein.

Der Händler, welcher das höchste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag.

Du kannst selbstverständlich das Fahrzeug privat veräußern. Solltest Du hier einen höheren Preis erzielen, wird Dir dieser Wert von der Summe abgezogen, die Dir die Versicherung erstattet.

Du hast also keine Möglichkeit, Dich bei diesem Unfall unrechtmäßig zu bereichern.


siola55  26.12.2023, 15:47

Irrtum - solange die gegenerische Versicherung kein höheres Restwertangebot wie diese 200€ findet, kann sie auch keinen höheren Restwert in Abzug bringen!!!

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PlayadeMuro  26.12.2023, 17:31
@siola55

Sollte der Fragesteller privat einen höheren Verkaufspreis erzielen, was bei einem neutralen Gutachten eines amtlich vereidigten Kfz-Sachverständigen eher unwahrscheinlich sein dürfte, dann wird dieser Verkaufspreis von dem Erstattungsbetrag der gegnerischen Versicherung abgezogen,.

Ich habe 9 1/2 Jahre bei einem Dax-30-Konzern das Fleetmanagement gemanagt und schon mehrere hundert Unfälle bearbeitet. Ein guter Freund von uns ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir tauschen uns sehr oft aus!

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wattdennnu2  26.12.2023, 22:10
@PlayadeMuro
dann wird dieser Verkaufspreis von dem Erstattungsbetrag der gegnerischen Versicherung abgezogen,.

Stimmt nicht. Das vorliegende Höchstangebot wird in Ansatz gebracht. Für welchen Preis der Geschädigte dann das Fahrzeug verhökert, interessiert den Versicherer nicht.

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PlayadeMuro  26.12.2023, 22:30
@wattdennnu2

Da bist Du im Irrtum! Der Fragesteller muss gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers nachweisen, zu welchem Preis er das verunfallte Fahrzeug veräußert hat.

Liegt das höchste Gebot eines Händlers in der Restwertbörse bei EUR 200,- und der Fragesteller veräußert das Fahrzeug selbst und erzielt einen Verkaufspreis von EUR 1.500,-, dann wird diese Summe vom Kaufpreis eines vergleichbaren Fahrzeugs abgezogen.

Der amtlich vereidigte Kfz-Schadensachverständige muss im Guthaben den Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs mit einer vergleichbaren Ausstattung und Laufleistung ermitteln.

Diesen Betrag erhält der Fragesteller von der gegnerischen Versicherung abzüglich des Verkaufspreises seines verunfallten Fahrzeuges.

So ist nunmal die aktuelle Rechtsprechung!

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siola55  27.12.2023, 06:28
@PlayadeMuro

Muß er nicht aus eigener Erfahrung! Nur die Rechnung über das Ersatzauto muß der gegnerischen Versicherung vorgelegt werden, um die einbehaltene MwSt. erstattet zu bekommen ;-))

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PlayadeMuro  27.12.2023, 08:52
@siola55

Die Wahrscheinlichkeit ein Ersatzauto mit gleicher Ausstattung, Baujahr und Laufleistung zu finden, geht gegen Null.

Mein Kollege hatte vor kurzem, sprich ca. zwei Monaten, einen wirtschaftlichen Totalschaden und dort wurde der Schaden genauso geregelt, wie von mir geschildert.

Ich denke nicht, dass Kfz-Versicherungen dies unterschiedlich handhaben.

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wattdennnu2  27.12.2023, 09:17
@PlayadeMuro
Der Fragesteller muss gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers nachweisen, zu welchem Preis er das verunfallte Fahrzeug veräußert hat.

Verbreite bitte hier keine Unwahrheiten. Danke!

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PlayadeMuro  27.12.2023, 10:27
@wattdennnu2 Der Übererlös ist auf den Restwert nach einem Unfall anzurechnen

Bei der Schadensberechnung ist der Betrag maßgebend, den der Geschädigte bei der bestmöglichen Verwertung des PKW tatsächlich erzielt (BGH DAR 1992, 172). Der Geschädigte muss sich einen Übererlös anrechnen lassen, da er am Schadenfall nichts verdienen soll. Auf Verlangen der Versicherung muss er den tatsächlich erzielten Restwert nachweisen.

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Natürlich kannst du deinen Schrott privat veräußern, ohne das Restwertangebot der gegnerischen Versicherung zu beachten - es ist ja dein Schrottauto und nicht das Auto der gegnerischen Versicherung ;-)

Nur bei der Anschaffung des Ersatzautos mußt du die Rechnung vom Ersatzauto bei der gegnerischen Versicherung vorlegen wegen der zusätzlichen Erstattung der einbehaltenen MwSt.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

siola55  26.12.2023, 16:02

PS: Du darfst dein Schrottauto nur nicht für weniger als das Restwertangebot der gegenerischen Versicherung verkaufen...

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Nein.

Das Auto und somit der "Restwert" ist Dein Eigentum, Du kannst darüber voll verfügen.

Du bekommst den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, was Du mit dem Auto machst, ist egal.

Der Höchstbieter aus der Restwertbörse (steht im Gutachten) ist an das Gebot gebunden, er muss es für die 200 EUR kaufen.

Du kannst es auch für einen besseren Preis verkaufen