Unentschuldigtes fehlen in der Berufsschule?

2 Antworten

Als normaler AN währst du bei unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz Schadensersatzpflichtig. Wobei ein durch dich verursachter Schaden nachzuweisen währe(Auftrag nicht rechtzeitig erfüllt, Kunde abgesprungen etc).

Als Azubi, der zudem nur die Berufsschule geschwänzt hat, dürfte hier kein Schaden entstanden sein, ergo nein, außer ein schlechtes Arbeitszeugnis und die Rückzahlung deines Azubilohnes für die Fehlstunden hast du nichts zu befürchten.

klar - die lehrkräfte sind immer schuld bei euch !

nur weil da normales mitdenken gefordert wird .


Bella976 
Fragesteller
 20.05.2024, 17:08

Das hat damit nichts zu tun, wenn einen immer gesagt wird das man immer schlecht geredet wird hat man auch keine Kraft mehr und wenn man schon vorher was erlebt hat in der Richtung dann ist das belastend also sollte man vielleicht mal drüber nachdenken was man vorher sagt

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