Unangekündigte Kontrollbesuche in einer WG?

5 Antworten

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Nun in die Gemeinschaftsräume kann sie schon rein. Diese sind vermutlich zur Mitbenutzung, dass heißt nicht „wirklich“ Gegenstand der Miete. Es ist aber ein Grund dort auszuziehen.

In die Räume die Mietgegenstand sind, die darf sie nur nach Anmeldung und dann mit eurer Erlaubnis „durchsuchen“.

Edit: Warte mal ich sehe gerade bei dir das es „Österreich“ sein könnte, so dein Profil. Dort weiß ich NICHT wie die Rechtslage ist. Ich kann nur vermuten, dass sie ähnlich der deutschen ist.


Stellwerk  08.09.2019, 17:44

Ich nehme an, mit Gemeinschaftsräumen sind die von allen WG-Bewohner genutzten Räume wie Küche und Bad gemeint. Die sind natürlich Gegenstand des Mietvertrages und entsprechend für solche Kontrollen tabu.

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juraerstie2019  08.09.2019, 17:46
@Stellwerk

Wenn sie im Mietvertrag stehen ist das so. Müssen sie aber nicht. Dort könnte man z.B. schreiben: Mietgegenstand 1 Zimmer 25qm

Küche, Bad, Flur in gemeinschaftlicher Nutzung, Mitbenutzungsrecht.

Damit ist es kein Mietgegenstand, sondern man hat im Mietvertrag das Mitbenutzungsrecht bekommen.

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Die Vermieterin darf die Räumlichkeiten nur mit eurer Einverständnis durchsuchen.

Mfg, Tim

Gemeinschaftsräume

die sind nicht mit vermietet, die dürft ihr nur nutzen; da dürfte sie durchkommen.

Die Zimmer sind TABU

Da sie nur die einzelnen Zimmer vermietet hat, sind die Gemeinschaftsräume für sie offen und sie kann besonders in der Küche die Hygiene und Sauberkeit kontrollieren.

Da ist ja sehr schnell die Küche unbrauchbar, wenn sich einmal Ungeziefer eingenistet hat.

das erscheint mir auch zu oft. sie könnten zu einem anwalt gehen oder mitglied im mieterverein werden.