Übernahme der Miete?

4 Antworten

Hartz-IV-Empfänger: Welche Wohnungsgröße ist angemessen?

Alle relevanten Informationen und Voraussetzungen findest du hier:

https://www.hartz4hilfthartz4.de/wohnungsgroesse/

Fazit:

Die Wohnung muss in erster Linie angemessen sein. Ob dies der Fall ist wird nicht zuletzt durch das Jobcenter geprüft und entschieden.

Was beim Vergleich der Miete leider häufig nicht berücksichtigt wird, sind die Nebenkosten!

Gut zu wissen:

Bei den mtl. Nebenkosten handelt es sich lediglich um eine Vorauszahlung auf die Jahresendabrechnung.

Das heißt: Auch wenn die Gesamtmiete (Kaltmiete + Nebenkosten) günstig ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Jahresendabrechnung eine hohe Nachzahlung ergibt, die wiederum das Jobcenter tragen muss.

Heizkosten, z.B. werden nach Verbrauch abgerechnet.

In deinem Fall würde der Wohnungswechsel eine zusätzliche Wohnfläche von 48 m² bedeuten. Also 48 m² die zusätzlich geheizt werden müssen.

Ein weiteres Problem, was ich ehrlich gesagt sehe ist Folgendes:

Als angemessen gilt: Eine Wohnung mit 3 Personen sollte nicht größer als 75 m² sein.

Die Frage ist: Wird das Jobcenter ein ungeborenes Baby als Person im Sinne der Sozialgesetze anerkennen.

Braucht ein Baby ein eigenes Zimmer? Oder kann es einer alleinstehenden Mutter zugemutet werden, dass das Baby bei der Mutter untergebracht wird?

Ich weiß, Kinder werden auch größer. Doch wenn du auf das Jobcenter angewiesen bist, weißt du auch, dass deren Entscheidungen oft nicht nachvollziehbar sind.

Hast du einen gültigen WBS (Wohnberechtigungsschein)? Falls nicht, solltest du diesen auf jeden Fall beantragen, damit sich im Fall der Fälle eine Anmietung nicht nur deshalb verzögert oder nicht zustande kommt, weil nötige Unterlagen nicht vollständig sind.

Mein Tipp:

Hast du nicht die Möglichkeit, dass der Kindsvater offiziell bei dir einzieht (das kann auch das Jobcenter nicht verbieten) und ihr dann als Familie 4-köpfige Familie den Umzug in eine größere Wohnung beantragt?

Sollte der Vater nach ein paar Monaten wieder ausziehen kann das Jobcenter dich nicht so einfach auf die Straße setzen - Nebenkosten hin oder her!

Selbst wenn "dein Mann" dich teilweise unterstützen müsste und du etwas weniger an Leistungen bekommst, geht die Rechnung unterm Strich aber ganz bestimmt trotzdem auf.

Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn nicht der Vater, sondern dein "neuer Freund" einzieht.

Weißt du was ich meine?

Zwei Erwachsene und zwei Kinder haben sicher eher die Voraussetzungen für den Wohnungswechsel erfüllt, als eine Mutter mit 2 Kindern, von dem eins noch ein Baby ist.

Viel Erfolg!

Die angemessene Wohnfläche ist ein Richtwert, der für die jeweilige Haushaltsgröße der Bedarfsgemeinschaft festgelegt wird (Beispiel: für 1 Person 50 m²). Er stellt einen rechnerischen Wert dar, der als Faktor in das Produkt eingeht. Die angemessene Wohnfläche ist daher nicht die maximal zulässige Wohnfläche. 

https://d-nb.info/1033180718/34

Seite 19 zur "Produkttheorie" unserer Regierung.

Das ist im Einzelfall zu entscheiden und zu bewilligen.

Du hast sehr, sehr gute Chancen. Auch im Rechtstreit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es kommt nicht zwingend auf die Größe der Wohnung an, entscheidend ist vielmehr ob die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angemessen ist oder nicht, sollten sie angemessen sein, dann liegen deine Chancen gut das sie übernommen würden, wenn das Jobcenter die Notwendigkeit eines Umzugs sehen würde.

Denn sonst bekommst du die Zusicherung zur Kostenübernahme für den Umzug nicht und wenn du im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters bleibst würde es auch nichts für den Umzug geben, auch ein zinsloses Darlehen für die Kaution usw.würdest du dann nicht bekommen.

Könntest dann zwar auch ohne diese Zusicherung umziehen, wenn du auf diese finanziellen Hilfen verzichten könntest, würdest dann aber max.deine jetzige KDU - weiter bekommen und deine spätere evtl.BK - Nachzahlung müsstest du auch selber zahlen.

Könnte der Kindererzeuger nicht anstelle des Steuerzahlers insgesamt einspringen?