Thema Schularbeit und Übelkeit?

2 Antworten

Normalerweise muss man vor der Prüfung entscheiden, ob man sich gesundheitlich in der Lage fühlt, die Prüfung anzutreten oder nicht. Eine angetretene Prüfung ist angetreten und dann zählt das, was man aufs Papier gebracht hat.

Als Kulanzregelung kann man noch bei unvorhersehbaren Akutfällen ("vor 5 Minuten war noch alles gut") die Prüfung abbrechen und nicht zählen lassen. Das muss dann aber wirklich sofort sein und nicht erst nach 'ner halben Stunde. In deinem Fall: Im Klassenzimmer zum Waschbecken rennen, reinkotzen und sagen "ich bin raus". Dann natürlich direkter Weg zum Arzt zwecks Attest.

Im Nachhinein geht das definitiv nicht mehr. Du hast dich während der Prüfung entschlossen, dass du weitermachen kannst, d.h. die Prüfung voll zählt wie bei jedem anderen auch. Diese Entscheidung geht nicht rückgängig zu machen.

Ja. Du hättest sofort deine Lehrerin über deinen Gesundheitszustand informieren müssen und die Prüfung offiziell wegen Krankheit abbrechen.

Im Nachhinein hilft da nix mehr