Studium: zum Master zugelassen werden wenn man noch ein Modul vom Bachelor offen hat?

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Das ist doch von HS zu HS unterschiedlich. Da musst du dich speziell in deiner HS informieren. Also, bei einer Bekannten ging es, weil sie den Master auf der gleichen UNI gemacht hat. Aber wie gesagt, informiere dich beim Prüfungsamt.

In Österreich ist das nicht möglich, wie genau es in Deutschland ist, kann ich dir leider nicht genau sagen. Am besten erkundigst du dich einfach bei deinem Institut, die können dir das sicher am genauesten Auskunft geben.

Hi, also ja das geht in der regel schon. (war bei mir auch so).

Dann ist man meist "vorläufig" eingeschrieben und muss die Bachelorurkunde aber nachreichen (meist zum ende des 1. Semesters im Master). wenn ein bestimmter Schnitt verlangt wird und du packst das doch nicht (zb 4,0 in BA) dann können sie dich noch rauswerfen (ist nem Kumpel noch passiert....)- also eben wirklich nur "vorläufig".

ich hab zb ziemlich früh meine bachelorarbeit abgegeben. (anfang september),. mitte september hab ich zusage zum master bekommen (andere Uni, anderes Bundesland) hab mich eingeschtieben. Note zu ba kam erst mitte oktober. Urkunde (zum nachreichen) hab ich erst im November bekommen.. und da hab ich schon längst studiert.

da ging bei eigentlich allen Unis so...

also sollte wirklich klappen.. ich hatte mich an vielen Unis beworben bzw, auch von Freunden mitbekommen.. da ging das bei allen.

aber da natürlich NICHTS einheitlich geregelt ist, musst du da schon direkt nachfragen...

aber wie gesagt: die Fristen überschneiden sich. das ist den Unis auch klar... deswegen gibt es da diese Übergangsregel, die mind. 1 Semester läuft


Mouse1982  19.02.2013, 07:04

deswegen gibt es da diese Übergangsregel, die mind. 1 Semester läuft

Nicht zwangsläufig. Gerade bei konsekutiven Studiengängen ist die Übergangsfrist eher 2-3 Wochen. Bei mir durfte man Masterveranstaltungen zum z.B. Wintersemester besuchen (eben "unter der Hand"), musste aber bis spätestens 15. November umgeschrieben sein (Frist von der Uni, danach keine Umschreibung mehr möglich in laufendes Semester), falls das nicht der Fall war, wurde man auch aus den Seminaren geworfen

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comedyla  19.02.2013, 12:07
@Mouse1982

okay, bei mir wird das anders geregelt..

find ich eh total mies. Da fällt man mal durch die letzte Klausur, würde den masterplatz verlieren und meine studiengänge fangen fast alle nur zum WS an... dann würde man wegen einerf verpatzten Klausur 1 Jahr Zwangspause haben..

oder selbst wenn man krank wird bei der letzten Klausur... dann ist 1 Jahr Zwangspause... nur wegen diesen kurzen Fristen bei euch??

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Was geht ist, dass du dich schon die Masterkurse reinsetzt, aber an den Prüfungen kannst du erst teilnehmen (und die angerechnet bekommen), wenn du offiziell für den Master eingeschrieben bist d.h. wenn du das Bachelorzeugnis hast. Manchmal kommt es so, dass man das Bachelorzeugnis erst 1-2 Monate nachdem das Mastersemester offiziell angefangen hat, bekommt. Oft gibt es aber eine Deadline, z.B. fürs Wintersemester darf das Zeugnis nicht später als zum 15.11. fertig sein, wenn man im Oktober schon den Master angefangen hat. Wie das an deiner Uni geregelt ist musst du da nachfragen, am besten beim Prüfungsamt. Was aber durchaus geht ist eine Bachelorprüfung zu machen nachdem man die Bachelorarbeit schon abgegeben hat. Den Bachelor bekommt man ja erst, wenn alle Prüfungen fertig sind, nicht mit Abgabe der Arbeit :)


comedyla  18.02.2013, 22:29

aber an den Prüfungen kannst du erst teilnehmen (und die angerechnet bekommen), wenn du offiziell für den Master eingeschrieben bist d.h. wenn du das Bachelorzeugnis hast.

ist auch nicht überall so.

an meiner alten Uni kann man schon masterprüfungen mitschreiben... man muss eben nur den bachelorabschluss bis zum 31.03 nachweisen. (prüfungen sind jetzt)

eine hat sogar noch eine Prüfung im Bachelor offen und schreibt die jetzt im gleichen zeitraum noch nach mit den ersten Masterprüfung... Fällt man dann aber durch die Bachelorprüfüng wäre man definitv aus dem master (da man dann ja den bachelorabschluss auch nicht mehr bis zum 31.03 nachreichen kann)

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y4rp3tte  18.02.2013, 22:31
@comedyla

Nee, ist nicht überall so. War nur als Beispiel wie das bei meiner Uni war.

Dann ist das eben so, dass du nicht zum 2. Master-Semester zugelassen wirst, wenn du den Bachelor bis dahin nicht hast.

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comedyla  18.02.2013, 22:35
@y4rp3tte

Jepp.. was aber auch schon fies ist. Hab ich leider gerade noch mitbekommen. Letzte Klausur versaut und durchgefallen.. .masterplatz weg und alle Leistungen im Master weg...

oder eben den erforderten schnitt verpasst... und man ist draußen...

diese miesen Fristen sind so studentenunfreundlich... bei mir wollte die eine Uni schon am 15.07 meine urkunde obwohl semester ja noch bis 30.09 ging und ich ja noch mitten im 6. Semester war... deswegen haben sie mich nicht genommen... "freuen sich aber auf meine erneute Bewerbung für 2014"... ;-/

wenigstens sind nicht alle unis so assi

einfach stuudentenunfreundlich...

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Nein. Weder noch. Du kannst zwar "inoffiziell" schon an den Kursen teilnehmen, allerdings hast du da kein Anrecht drauf, auch Prüfungen wirst du nicht ablegen können, zumindest was über so Kursinternes hinausgeht.

Voraussetzung für den Master ist immer der abgeschlossene Bachelor, egal ob konsekutiv oder nicht.

Da gibt es kein "fast abgeschlossen außer ein Modul"


comedyla  18.02.2013, 22:32

Voraussetzung für den Master ist immer der abgeschlossene Bachelor, egal ob konsekutiv oder nicht.

man kann auch vorläufig eingeschrieben sein. (abgabe abschlussurkunde bachelor zum ende des 1. Mastersemesters). das ist aber offiziell und man kann alle Klauren schreiben, hausarbeiten abgeben, scheine machen)

sonst könnte ja gar niemand nahtlos an bachelor den master hängen... und das tun ja doch viele.... die Fristen überschneiden sich... aber deswegen die Lösung.

ich hab mich ja auch am 15.07 für den Master beworben und hatte noch 30CP offen, da ich da noch gar keine Klausuren für das 6. semester geschrieben hatte. (also bewirbt man sich nicht mal mit dem endgültigen schnitt). Und hab dann nahtlos den Master weitergemacht und die Urkunde erst im November (also 1 Monat nach Semesterbeginn im Master) nachgereicht.

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Mouse1982  19.02.2013, 07:02
@comedyla

Die Urkunde ist die eine Sache, es geht aber um die Erfüllung der Leistungen. Die müssen mit dem 1. Mastersemester alle vorliegen. Die URkunde ist ja nur was ausgedrucktes.

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comedyla  19.02.2013, 12:05
@Mouse1982

. Die müssen mit dem 1. Mastersemester alle vorliegen

eben nicht an allen Unis. an meiner alten Uni müssen die eben nicht vorliegen. da können noch ungeschriebene Prüfungen im Bachelor existieren.. Eine Freundin ist im 6. Semester Bachelor durch die letzte Klausr gefallen. Studiert jetzt im Master, erste Klausur im Master schon geschrieben... der 2. Versuch für die Bachelorklausur ist erst in 2 Wochen... (die muss dann auch definitiv bestanden werden)... also es müssen nicht überall die Leistungen wirklich schon erfülllt sein.

Die regelungen sind wohl extrem unterschiedlich. wahrscheinlich hat jede Uni für jeden Studiengang ihre eigenen Regelungen ;-)

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