Strafbare Handlung wenn man Screenshots weiterleitet?
Ist es strafbar, zum Beispiel Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn ich eine Person x in einem Forum über 2 verschiedene Accounts anschreibe, und davon Screenshots einer dritten Person zukommen lasse, über die in diesen Chats geschrieben wurde? Nach erster Recherche ist es eher nicht strafbar, weil ich es nicht Öffentlich gemacht habe, sondern nur einer Person weitergeleitet habe.
1 Antwort
Ich hätte eigentlich gedacht: Ja.
Aber finde dazu im Netz:
Strafbar ist das unerlaubte Veröffentlichen des Screenshots einer WhatsApp-Nachricht jedoch nur in besonderen Fällen. So kommt eine Strafbarkeit etwa bei der Verletzung der Schweigepflicht (§ 203 StGB), einer Beleidigung (§ 185 StGB) oder dem Veröffentlichen von Bildnissen (§ 201a StGB) in Betracht.
Wohl eher nicht. Beleidigung wäre da meist der Fallstrick.
In wieweit wäre da Beleidigung der Fallstrik? Ich habe die Prrson nicht beleidigt, aber eben mit 2 Profilen angeschrieben und diese Nachrichten dann einer dritten Person weitergeleitet
Nein, muss nicht in Deinem Fall so sein. Wäre das, was dann meistens passiert ist.
Danke für die schnelle Antwort. Das habe ich auch gelesen. Ist also wahrscheinlicher, dass bei einer Anzeige nichts passiert?