Spielturm baurecht etc..?
Hallo alle zusammen, und zwar habe ich das Problem ich wollte einen Spielturm für meine Kinder im Garten aufbauen jetzt sagte mir der Nachbar dass ich zum Zaun in 2 m Abstand halten muss was ich jedoch nicht einsehe da sein Gartenhaus direkt am Zaun liegt. es war zwar schon da als ich das Haus gekauft habe aber dann hätte ich ja auch das Recht zu sagen er solle das woanders hin bauen oder nicht?
1 Antwort
Nien, das ist Quatsch. Das Baurecht mit den Abstandsflächen gilt nur für Gebäude und gebäudeähnliche Anlagen. Ein Spielturm ist immer noch ein Spielgerät und kann auch direkt an der Grenze aufgebaut werden.