Seltsame Vorfahrtsregel bei Fußgängern?
Ich finde, an unserer Straßenverkehrsordnung gibt es vieles, was sehr logisch ist. Hat man ein paar Grundregeln verstanden, so kann man sich vieles erschließen, ohne allzu viele Regeln pauken zu müssen.
Um so mehr springen mir die wenigen Dinge ins Auge, die ich wirklich unlogisch finde, vor allem dies:
Wenn ich mit dem Auto von einer bevorrechtigten in eine unbevorrechtigte Straße einbiege, muss ich bekanntlich beim Rechts- oder Linksabbiegen dem zu mir parallelen Fußgängerverkehr Vorrang gewähren. So weit so logisch, der Fußgängerverkehr verläuft dann ja längs der bevorrechtigten Straße, ist gewissermaßen Teil davon, also ebenso bevorrechtigt.
Warum aber muss ich, wenn ich von einer unbevorrechtigten Straße komme und dem querenden Autoverkehr auf der übergeordneten Straße Vorfahrt gewähren muss, dem Fußgängerverkehr längs der übergeordneten Straße nicht ebenso Vorrang gewähren?
Ob das wohl „einfach nur so ist“, oder ob Leute, die Gesetze so formuliert haben, sich irgend was dabei gedacht haben?
1 Antwort
Eigentlich interessante Frage. Da musste ich selbst mal nachlesen. Laut ADAC hat es damit zu tun, ob ein Fahrzeug abbiegt oder nicht. Sprich: Wenn ich abbiege, habe ich als Fahrzeugführer besondere Rücksicht zu nehmen und daher auch Fußgänger durchzulassen.
Kommt man aus der unbevorrechtigten Straße, muss der Fußgänger, der den Weg queren will, aufpassen. Denn das "Vorfahrt gewähren"-Zeichen gilt für ihn nicht, da er kein Fahrzeug ist. Und somit darf er die Fahrbahn nur überqueren, wenn er das ohne Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs tun kann.
Ich nehme an, dass der Grund für diese Regeln mit der Sichtbarkeit zu tun hat. Wer rechts abbiegt, hat immer ein Problem mit totem Winkel - da verschwindet ein Fußgänger ganz schnell mal. Deshalb die Regel mit Schulterblick beziehungsweise die Geschwindigkeitsbegrenzung für LKWs beim Abbiegen innerorts. Der stärkere Verkehrsteilnehmer soll so vermutlich noch mehr aufpassen und der Fußgänger hat auch bei dichter Verkehrslage überhaupt die Möglichkeit, die Straße zu überqueren.
Denn wer aus der unbevorrechtigten Straße kommt, muss ohnehin vorsichtig an die Straße heranfahren oder sogar anhalten. Dieser Autofahrer kann sich auf den Verkehr auf der Vorfahrtsstraße konzentrieren, ohne befürchten zu müssen, dass ein Fußgänger die Fahrbahn quert. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit, dem Fußgänger die Querung zu ermöglichen, weil beispielsweise eh gewartet werden muss. Im Gegensatz zum Rechtsabbieger auf der Vorfahrtsstraße, der vom Fußgänger gesehenen von hinten kommt, ist beim Verkehr aus der Seitenstraße die Kommunikation zwischen Fahrer und Fußgänger viel leichter möglich.
Und so lösen sich ja in der Realität auch die Probleme. Die Rangordnung ist klar geregelt und manches Problem löst sich dann letztendlich über die Kommunikation. Nur weil man Vorrang hat, muss man nicht darauf bestehen. Gleichzeitig müssen alle Verkehrsteilnehmer aufmerksam bleiben, weil keiner überall den Vorrang hat. Wäre das so geregelt, würden entweder Fahrer unaufmerksam und ohne zu schauen abbiegen oder Fußgänger ohne zu schauen die Straße queren, denn "ich hab ja Vorrang".