Roller im Feldweg gefahren?
hallo,
undzwar wäre meine Frage was passiert wenn ich in einem mäßig Waldweg mit dem Roller fahre. Ein Mann der heute hinter mir gefahren ist hat mich gefilmt und meinte dass er das zur Anzeige bringt. Nur dachte ich immer, dass solange da kein Schild, das man dort fahren könnte. Jetzt bin ich bisschen verwirrt
würde mich über Hilfe freuen
6 Antworten
Solange da kein Verbotsschild ist, darfst Du da fahren, richtig und die meisten Spinner machen sich nur wichtig und erstatten keine Anzeige.
Also zumindest hier ist an jedem Feld- und Waldweg ein Schild.
Das verbreitet sich zunehmend, liegt aber teilweise daran, dass diese Wege eben doch gewidmet sind, dann ist eine Beschilderung notwendig.
In der Regel ist es nicht strafbar, jedoch ist es eine Forststraße die mit dem Schild versehen ist das Zweiradverkehr verboten ist, ist es Strafbar aber sonst nicht
Da die STVO auf privaten Grundstücken und abseits von gewidmeten Straßen nicht gültig ist benötigt es auch keine Schilder aus der STVO um verboten zu sein.
Da muss kein Schild stehen, dass ist kein dem öffentlichen Verkehr gewidmeter Weg, mithin hast Du da mit Deinem Gefährt nichts verloren.
Nein, richtig. Wirtschaftswege sind keine dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege - und damit dürfen die nicht unauthorisiert mit Kraftfahrzeugen aller Art befahren werden; wäre ja auch sehr mühsam und aufwändig, wenn man an jedem Waldweg Schilder aufstellen müsste.
Aha, und woran erkenne ich jetzt genau den Unterschied zwischen einer unbefestigten, „regulären“ Straße und einem Weg, der nur der Waldwirtschaft dient? Genau: Gar nicht.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, denken ist erlaubt und dann wären da noch so Kleinigkeiten wie etwa fehlende Vorfahrtsbeschilderung, durchgezogene Linien am Straßenrand etc.
Das ist völliger Quatsch. Ich kenne hier ganz in der Nähe gleich 2 Straßen, die nicht asphaltiert, markiert und beschildert und dennoch für den öffentlichen Verkehr frei sind.
Das ist kein Quatsch, die Widmung ist ein Verwaltungsakt, der einen Weg zu einer Straße macht - und nur Straßen sind per Definition öffentliche Verkehrswege. Natürlich kann es im Einzelfall sein, dass auch mal nicht befestigte Wege zur Straße gewidmet werden, in der Regel handelt es sich aber eben nicht um eine Widmung sondern um eine ausnahmsweise explizite Freigabe, was auch durch Allgemeinverfügung oder Ortssatzung geschehen kann - womit wir wieder bei Unwissenheit wären ...
Der Parkplatz eines Supermarktes ist auch öffentlicher Verkehrsraum, genau wie viele Privatstrassen. Klugscheissern kann ich auch.
Der Parkplatz eines Supermarktes ist aber keine gewidmete Straße, sondern ein Privatgelände, auf dem der Eigentümer bestimmen kann, wer da fahren darf oder nicht - ganz anderer Sachverhalt.
solche Schilder sind nur für Hirnis, jeder andere weiß das befahren von Wäldern verboten ist.
Hier im Stadtpark steht ja uch kein Schild wo steht Müll abwerfen verboten, aber jeder weiß das man seinen Müll nicht auf den boden schmeißen darf.
Das Befahren von Waldwegen mit motorisierten Fahrzeugen ist streng verboten und je nach Landeswaldgesetz drohen strafen bis zu 20.000 Euro.
Dazu kommt noch Hausfriedensbruch weil auch jeder Wald hat einen Eigentümer.
80 Mark sollte ich mal dafür bezahlen.
Aber mit Auto.
Unberechtigte Befahren von Wald und Forstwegen oder so was war das.
Aber mein Vater war berechtigt und der ist dann gefahren.
Um in Deinem Slang zu bleiben: Falsch.