Roller gekauft, jetzt verkaufen welche Schritte?

3 Antworten

Die ausgehändigten Papiere reichen aus, um den Roller wieder zu verkaufen, die werden nicht umgeschrieben. Das Versicherungskennzeichen gilt für ein Jahr und wird im Voraus bezahlt. Ob es auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden muss oder nicht, weiß ich allerdings jetzt nicht. Im Frühjahr hättest du ein neues, schwarzes Kennzeichen anbringen müssen. Bist du bis jetzt nicht erwischt worden und bewegst den Roller so nicht mehr, passiert dir nichts. Der Käufer braucht allerdings ein neues Kennzeichen um den Roller zu fahren.

Die Versicherung von letztem Jahr ist doch sowieso abgelaufen.

Wenn der Roller dein Eigentum ist, darfst du ihn jederzeit verkaufen.

Alles OK - es muss nichts umgeschrieben werden. Die Versicherung wurde automatisch für ein Jahr abgeschlossen. Der VK hätte das Schild abbauen können um den Rest des Jahren zurück bezahlt zu bekommen. Hat er nicht gemacht. Somit alles OK für dich..