Rettungssanitäter Berlin auf NEF?

3 Antworten

Ja, in Berlin RS existiert eine "Verordnung über Abweichungen von den Fahrzeug- und Besetzungsregelungen für Einsatzmittel des Rettungsdienstes in besonderen Lagen“. Demnach dürfen auch RS auf den NEF eingesetzt werden. Demnach gelten hohe Auslastung und damit verbundenen personelle Probleme explizit als Grund dafür. Der RS muss als einzige Voraussetzung 2 Jahre Berufserfahrung aufweisen.

Ein Artikel mit weiterführenden Links findet sich hier

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

Hi,

seit einiger Zeit ist es in Berlin möglich, als Rettungssanitäter auch das NEF als Teil der Besatzung zu besetzen.

Ich kann das zumindest aus dem Berliner Landesrettungsdienstgesetz nicht herauslesen - auch wenn es durchaus Ausnahmeregelungen gibt, beziehen diese sich auf den Einsatz auf dem RTW als Verantwortlicher.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies ohne zusätzliche Qualifikation oder nachgewiesene Erfahrung funktioniert.

Wenn wir uns die Landesrettungsdienstgesetze der verschiedenen Bundesländer anschauen, kann man feststellen, dass es immer noch Bundesländer gibt, bei denen der RS als NEF-Fahrer eingesetzt werden kann.

Geht man noch ein paar Jahre zurück, waren es sogar ziemlich viele, wo es möglich und durchaus auch üblich war.

Im Endeffekt funktioniert das so lange gut, wie nichts dramatisches passiert.

In der überwältigenden Mehrheit der Einsätze beschränkt sich die Tätigkeit des NEF-Fahrers auf die Dokumentation, das Fragen nach der Versichertenkarte und die telefonische Voranmeldung. Kein Hexenwerk, das bekommt auch ein RS hin.

Problematisch wird es erst dann, wenn es Richtung Maximaltherapie geht - und da ersetzt der RS eben keinen NotSan.

Da das Land Berlin sehr kreativ ist, würde mich interessieren, wie diese Zusatzqualifikation bezeichnet wird und wie umfangreich diese eigentlich ist.

Zumindest von Gesetzeswegen her: eine besondere Bezeichnung gibt es nicht - es wird (wohlbemerkt für den Einsatz auf dem RTW als Verantwortlicher) von einer "Zusatzqualifikation nach Maßgabe des ÄLRD" gesprochen.

Umfang und Inhalte lassen sich nur grob umreißen:

"Ziel ist auch hier sicherzustellen, dass die Einsatzkraft die aktuell eingesetzten Geräte beherrscht, die jeweils gültigen Standardeinsatzregeln Rettungsdienst (SER/SOP) der Berliner Feuerwehr kennt und beherrscht sowie mit den aktuellen Regelungen zum Rettungsdienst vertraut ist. [...] Der zeitliche Umfang dieser Zusatzausbildung richtet sich insbesondere nach den Vorkenntnissen und Einsatzerfahrungen der Einsatzkraft und sollte einen Umfang von maximal 160 Stunden für hauptamtliche Einsatzkräfte (ohne Erfahrungen im Rettungsdienst) nicht übersteigen" - Drucksache 19/1490

Gerne auch im Hinblick auf andere Bundesländer im gleichen Szenario.

Ehrlicherweise: dort, wo Rettungssanitäter als NEF-Fahrer eingesetzt werden (oder wurden), hat man selten eine Raketenwissenschaft daraus gemacht.

Die "NEF-Einweisung" beschränkte sich - beispielsweise bei uns - im Wesentlichen auf etwaige fehlende MPG-Einweisungen, Fahrzeug-/Materialkunde, Aufgaben als NEF-Fahrer und ein, zwei Praktikantenschichten. Das war's.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Das wird aber gemacht, um Geld und (besser qualifiziertes) Personal zu sparen.