Reisepass nur noch 4 monate gültig kann noch dami in Türkei anreisen?
Im internet steht überall das man mind. 6 monate die Reisepass gültig sein muss für anreise in türkei. Meine leider in 4 mlnaten ableuft und kann nicht erneuen weil ich kein Deutsche statdsbürger bin und müsste in ausland dafür. Ich habe die türkische botschaft nachgefragt die sagten es were nicht so schlimm allerdings habe keine konkrete antwort bekommen. Hat jemand erfahrung damit??? Es ist möglich?
4 Antworten
Hallo,
wie kommst du zu der Annahme, dass dieser noch 6 Monate gültig sein müsse? Das Auswärtige Amt sagt darüber nichts - im Gegenteil.
Informationen zu Einreisebestimmungen solltest du dir nicht von irgendwelchen Seiten holen, sondern stehts von den offiziellen Seiten der jeweiligen Staaten.
Das deutsche Außenministerium fasst die Einreisebedingungen für Deutsche in alle Länder der Welt zusammen - hier für die Türkei: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tuerkeisicherheit/201962
LG, Chris
Ich hab für diesen Sommer im Februar schon neue Pässe geholt und letzten Monat die neuen Aufenthaltstitel. Würde damit kein Risiko eingehen. Kein Bock bei der Rückreise von Zollleuten am Zoll angezickt zu werden
Die rückreise ist nicht das problem ich benötige kein aufenthaltstitel und habe feste wohnsitzt in deutschland. Ich habe nur angst das ich nicht in türkei anreisen darf.
Ich fürchte, es kommt darauf an, wann Du mit einer Freilassung rechnest.
Bei Einreise in die Türkei muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise Türkei, so lange muss Ihr Reisepass gültig sein
Beim Reisepass gelten andere Bedingungen, wenn Sie in die Türkei einreisen möchten. Denn ein Reisepass muss mindestens noch 6 Monate gültig sein, zu dem Zeitpunkt, wenn Sie in die Türkei einreisen. Hier zeigen die türkischen Behörden keinerlei Toleranz und sie sollten genau auf die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses achten.
QUELLE:
https://de.ivisa.com/turkey-blog/einreise-t%C3%BCrkei-g%C3%BCltigkeit-ihres-personalausweises
Alternativ darf man auch mit einem Personalausweis einreisen, sofern man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Schau hier:
Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis. Dies gilt für die folgenden Grenzübergänge:
am griechisch-türkischen Grenzübergang
an den Grenzübergängen in Istanbul, Izmir, Çanakkale, Muğla, Antalya, Mersin, Iskenderun und Aydın
an den beiden Flughäfen IST (neuer Flughafen) und SAW (Sabiha Gökcen) in Istanbul und am Flughafen ESB in Ankara.
QUELLE:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tuerkeisicherheit/201962#content_4
- an den beiden Flughäfen IST (neuer Flughafen) und SAW (Sabiha Gökcen) in Istanbul und am Flughafen ESB in Ankara.