Themenspecial 19. Mai 2021
Reiseplanung in der Pandemie
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Reise absagen?

1 Antwort

Hallo,

wenn die Reise vom Anbieter storniert wurde, kannst Du die Anzahlung zurückverlangen. Du bist nicht verpflichtet, einer Umbuchung zuzustimmen. Anders sähe es aus, wenn die Reise stattgefunden hätte und der Veranstalter auf Deinen Wunsch hin einer Umbuchung zugestimmt hätte.

Am besten lässt Du den Fall von uns kostenlos prüfen (wenn der Veranstalter im EU-Ausland sitzt; dann über diesen Link: EU-Verbraucherschutz: Informationsanfrage & Beschwerde | evz.de). Oder Du lässt Deinen Fall von der Verbraucherzentrale Deines Bundeslandes prüfen (wenn der Veranstalter seinen Sitz in Deutschland hat). 

Mehr Infos zum Thema Corona & Reisen findest Du auf unserer Seite:

Coronavirus: Reisehinweis & Reisewarnung für das EU-Ausland | evz.de 

Liebe Grüße

Dein Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland