Probezeit auf dem Gymnasium, wie funktioniert das?

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Hallo,

Schüler, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Fächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. Diese findet möglichst in den letzten Tagen der Sommerferien statt.

Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch, Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Male besuchen, und  Schüler, die schon einmal an einer Nachprüfung teilgenommen haben.
Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus, der spätestens am 1. August bei der Schule vorliegen muss. Die Schüler haben sich der Nachprüfung in den Vorrückungsfächern zu unterziehen, in denen ihre Leistungen schlechter als „ausreichend“ waren. In Fächern, in denen Schulaufgaben vorgeschrieben sind, wird die Prüfung in schriftlicher Form abgenommen; die Aufgaben haben etwa den Umfang einer Schulaufgabe. In anderen Fächern bleibt die Art der Durchführung der Prüfung der Schule überlassen.

Wurden in der Nachprüfung Noten erzielt, mit denen Schüler unter Anwendung der Vorrückungsbestimmungen hätten vorrücken dürfen, so stellt der Schulleiter das Bestehen der Nachprüfung und damit auch das Vorrücken fest.

Schüler, die sich der Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben, erhalten ein neues Jahreszeugnis, in dem die in der Nachprüfung erzielten Noten an die Stelle der jeweiligen Jahresfortgangsnoten treten und das einen Vermerk darüber enthält, welche Noten auf der Nachprüfung beruhen.