Prinzip "Rückgabe vor Entschädigung"

5 Antworten

Das Gesetz, das z.T. chaotische Zustände im Berliner Umland erzeugte ist sicher sowohl für die Wessis wie für die Ossis ein problembehaftetes gewesen...

Es als generell gut für die einen oder schlecht für die anderen zu beschreiben, trifft es nicht, denn im Grunde war das Prinzip natürlich richtig, sehr viele Menschen flohen aus der DDR oder reisten nachdem sie einen Ausreiseantrag gestellt hatten aus. Für viele galt das Prinzip, Ihr Eigentum nie verkauft oder das Eigentumsrecht nie aufgegeben zu haben, dies widerspricht im Kern genau dem Gesetz, was beide deutsche Staaten im Zuge des Einigungsvertrages unterschrieben, die Regelung für die Rückübertragung hätte man gar nicht treffen brauchen, es ergibt sich aus dem Rechtsverständnis...

Viele bekamen also das wieder, was sie lediglich auf Grund politischer oder ideologischer Zerwürfnisse aufgeben hatten. Daran kann ich nichts verwerfliches finden, es entspricht meinem Rechtsempfinden, wer dann zwischenzeitig dort einzog oder das unrechtmässig enteignete kaufte, der muss sich eben den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit vorwerfen lassen...

Auf der anderen Seite waren viele Rückübertragungen eben nicht zu verstehen, wenn mein Großvater 'drüben' verstorben war und ich nach dem Tod meiner Eltern ein Haus oder Grundstück übertragen bekam, wäre in diesem Fall eine Entschädigung weitaus gerechter gewesen, ein Unrecht oder eine emotionale Bindung zu dem Besitz werde ich wohl kaum anbringen können...

Ich selber habe den Prozess miterlebt, 6x musste ich mehr oder minder freiwillig und auf Grund meiner rechtlichen/wirtschaftlichen Kenntnisse, als Sprecher einer Erbengemeinschaft den Gang zu den Ämtern antreten, 2x habe ich mich gedrückt, auch weil die Immobilien keineswegs irgendeinen Wert hatten, die Schulden - die bei Mietshäusern in der DDR fast automatisch entstanden - wurden nämlich nicht getilgt, sogar im Verhältnis 1:2, also wie die Guthaben, umgestellt. Das war meiner Meinung nach ein viel größeres Unrecht, viele Familien verloren dadurch etwas, mit dem sie emotional verbunden waren. Die Spekulanten freuten sich natürlich, denn einem armen Schlucker blieb keine andere Wahl, als das verschuldete Erbe sofort wieder abzustoßen.

Was mich gefreut hat war die Inbesitznahme unseres alten Familiensitzes, der zwar heruntergekommen, aber immernoch voll von familiären Erinnerungen war. Selbst die alte Fleischerei und den Gastraum kannte ich noch gut. Heute wird das Grundstück wieder von unserer Familie betrieben, die historischen Zeugnisse restauriert, es bringt mir persönlich wenig, aber die Stadt hat davon profitiert und es gibt in dieser Kleinstadt Dutzende von Exilanten, die das richtige getan und Ihre Verantwortung wahrgenommen haben...

Du siehst also, das Thema ist schwer zu erläutern, es gab Unrecht, nur gibt es keine Regelung, die allen Beteiligten und allen Situationen gerecht werden kann...


babulja  29.05.2012, 22:21

nur gibt es keine Regelung, die allen Beteiligten und allen Situationen gerecht werden kann...>

Wie das eben in einem "Rechtsstaat" üblich ist!

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babulja  29.05.2012, 22:47
@babulja

es entspricht meinem Rechtsempfinden, >

genau das ist das Dilemma: DEIN Rechtsempfinden!

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riara  29.05.2012, 23:20
@babulja

Gesetze sind nun einmal so, meinst Du wirklich es gab nur Gerechtigkeit für Wessis und Ungerechtigkeit für Ossis, solange Du die Welt nur aus dieser Perspektive siehst, nimmt Dir keiner ab, dass Du das Thema wirklich von allen Seiten betrachtest...

Ich kenne so viele Geschichten aus der Zeit zwischen 1989 und 2000, den Unterschied zwischen Ost und West erkenne ich nicht, Gier, Neid und Intrigen gab es nach der Wende auch im Osten, da hielt sich kaum einer zurück, vor allem dann nicht, wenn es um Geld ging.

Die heile Welt ist genauso eine Illusion, wie die, alles immer auf die 'Anderen' zu schieben, das erinnert mich an meine Afrikaner, für die ist es eine Leichtigkeit selbst einen Verkehrsunfall auf das Kolonialregime zu schieben...

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babulja  30.05.2012, 23:42
@riara

Unterschied zwischen Ost und West erkenne ich nicht, >

Genau das ist dein Problem!

meinst Du wirklich es gab nur Gerechtigkeit für Wessis und Ungerechtigkeit für Ossis, >

Nein, nicht "nur", aber vorwiegend! Beispiele gefällig?? Nullo problemo!

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Wir müssen zunächst eine Dreiteilung vornehmen:

  • die Enteignungen in den Nachkriegsregelungen des 2. Weltkrieges,

  • die Enteignungen von in die BRD geflüchteten ehemaligen DDR-Bürgern (die also freiwillig auf ihr Eigentum verzichteten),

  • die Enteignungen im Gefolge der Verstaatlichungen um 1972.

Letzteres wurde im März 1990 noch von der letzten DDR-Regierung „bereinigt“ und soll hier nicht zur Debatte stehen.

Die „Beitritts-Volkskammer“ verabschiedete, von Bonn gesteuert und gelenkt, in ihren letzten Zügen das „Vermögensgesetz“ (23.09.1990), was sich neben der hektischen DM-Umstellung und der Altschuldenproblematik als ein weiterer Fehlgriff im Prozess der sogenannten Wiedervereinigung herausstellen sollte. Nichts hat die ehemaligen DDR-Bürger so gedemütigt wie die Forderungen irgendwelcher verkrüppelten Alteigentümer oder deren Nachfahren, die plötzlich vor der Türe standen und ihr angebliches Eigentum wiederhaben wollten. Dieses Vermögensgesetz ignorierte voll die Interessen der ehemaligen DDR-Bürger als auch die gesamtdeutschen Interessen an einer schnellen wirtschaftlichen Transformation. Es übereignete einen erheblichen Teil volkswirtschaftlicher Liegenschaften und Unternehmen an Leute, die zu ihren schon vor vielen Jahren aufgegebenen Liegenschaften gar kein Verhältnis mehr hatten.

Durch dieses Vermögensgesetz wurden weiterhin Eigentumsverhältnisse aus den Jahren des „3. Reiches“ wieder hergestellt. Der ehemalige Staatsbesitz des Nazi-Reiches wurde faktisch re-verstaatlicht (außer den Vermögenseingriffen, die zwischen 1945 und 1949 unter sowjetischer Besatzung vorgenommen wurden), womit sich die BRD zum Rechtsnachfolgestaat des „3.Reiches“ erhob, nicht aber zu dem der ehemaligen DDR.

Interessanterweise wurde dieses Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“ beim Beitritt des Saarlandes 1957 nicht angewandt. Auch die osteuropäischen Staaten inklusive Sowjetunion hatten dieses Prinzip nach den erfolgten Umwälzungen in ihren Ländern nicht mal ansatzweise in Erwägung gezogen.

Die Rückgabe erfolgte auch nicht entschädigungslos, wie es das Prinzip suggerieren will. Denn gemäß diesem o. g. Gesetz sollten die während der Teilung erlittenen Verluste „angemessen entschädigt“ werden und wurden sie auch.

Dass das alles ein heilloses Durcheinander war, zeigen die nachfolgenden Gesetze und Bestimmungen:

  • Hemmnisbeseitigungsgesetz (März 1991),

  • Vermögensrechtsänderungsgesetz (August 1992),

  • Bodensondierungsgesetz und eine Grundstücksverkehrsordnung (Ende 1993),

  • Sachenrechtsbereinigungsgesetz (April 1994),

  • Hypothekenablöseverordnung (Juni 1994),

  • Ausgleichsleistungsgesetz, Entschädigungsgesetz, DDR-Schuldrechtsbereinigungsgesetz, Kraftloserklärung von Reichsmark-Wertpapieren (September 1994).

Unternehmen, die zurück gefordert wurden, gab es z. T. gar nicht mehr. Die Treuhand hatte bereits mit der Zerschlagung von volkseigenen Betrieben begonnen. Es tauchten Leute auf, die selbst gar keine Ansprüche hatten, sondern sie sich notariell hatten gegen Geld abtreten ließen. Alle Alteigentümer profitierten von den (zwar bescheidenen, aber evidenten) Investitionen der DDR in diese Liegenschaften, alle relevanten Bilanzwerte wurden zugunsten der Alteigentümer gedeutet. Die Ausgleichszahlungen waren mitunter höher als der Buchwert der Immobilie.

Die volkswirtschaftlich verheerenden Auswirkungen des Rückgabeprinzips werden heute weitestgehend verschleiert, es gibt außer für ein paar Vorzeigebeispiele bis heute keine abschließende Bilanz des Reprivatisierungsdebakels.

Auch wenn einige Alteigentümer zu Investitionen verpflichtet wurden, so standen diesen Verpflichtungen (ca. 600 Mio. DM) Subventionen in Höhe von mehreren Milliarden DM gegenüber. Die meisten Alteigentümer hatten gar kein Interesse an den Liegenschaften, wie heute noch allenthalben herumstehende und immer deutlicher verfallende Häuser und ehemalige Betriebe beweisen. Oft wurden diese Ansprüche von windigen Anwälten aufgekauft und dann schnellstmöglich zu Geld gemacht. Nachdem die Subventionen abgefasst waren, wurde schnell verkauft und dann ab nach Malle!


riara  31.05.2012, 12:30

Die Rückführung betraf aber auch Eigentum enteigneter DDR-Bürger, die überhaupt die größte Anzahl von Anträgen stellten. Schindluder wurde Reihenweise mit ehemaligen DDR-Vermögen getrieben, vor allem die Genossen taten sich dabei hervor, wie eine Untersuchung des Bundestages deutlich belegt:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/109/1310900.asc

Viel Material, ich denke aber, wenn man die Gliederung des Dokuments deutlich liest, findet man die entsprechenden Stellen...

PS: Du hast natürlich keinerlei Ansprüche geltend gemacht?

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babulja  31.05.2012, 17:23
@riara

Bei der Rückführung von Eigentum ehemaliger DDR-Bürger auf dem Territorium der Alt-BRD (ja, denk mal, das gab es auch!) tat man sich im freiheitlich-demokratischen Starland dagegen sehr schwer! Willst du ein paar Beispiele?

vor allem die Genossen >

Genau so eine dumme Aussage wie "Alle katholischen Pfarrer sind Päderasten!"

Außerdem haben viele "Genossen" gerettet, was zu retten ging, nämlich vor den Heuschrecken aus dem Westen!

DDR-Bürger, die überhaupt die größte Anzahl von Anträgen stellten.>

Wieder redest du dummes Zeug. Was du meinst, betraf die Enteignungen im Zuge der Verstaatlichungen 1972. Die hatte Modrow noch im März 1990 revidieren lassen und ich hatte sie expressis verbis aus meiner Meinung weiter oben herausgenommen!

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riara  31.05.2012, 18:59
@babulja

Du hast das nicht verstanden, die Hauptantragsteller für Rückübertragungen waren Ex-DDR-Bürger, dabei ging es um Grundstücke in der Ex-DDR...oder soll ich das noch ein wenig einfacher ausdrücken?

Ich habe Dir schon einmal gesagt, dass ewig Gestrige wie Du mich nicht beleidigen können, da stehe ich drüber und schaue betroffen in Deine Richtung. Tatsache ist, dass sich die alten Genossen kurz vor der Wende die Grundstücke und Pfründe zugeschoben haben, was nicht angenagelt war wurde geklaut, ich habe das in Bitterfeld und Eisenhüttenstadt selbst erlebt, die Diebe sicherten wahrscheinlich Volkseigentum für die Neu-Errichtung des 'Arbeiter- und Bauernstaates" nur war es schon auffällig wie viele Stahlprofile und T-Träger auf einmal im Umfeld des Stahlwerkes in Carports und Vordächern auftauchten...:-)

In Bitterfeld verschwanden über Nacht rund 11 Tonnen an Edelstahl, Kupfer und Silbernitrat...auch da gab es - komischerweise - ein Überangebot bei Altmetallhändlern...

Die 'Heuschrecken' waren da noch gar nicht da, aber gegen die Betonköpfe und Alt-Stalinisten war kein Kraut gewachsen, in diversen Arbeitsämtern und Stadtverwaltungen wurden sich noch Mitte der 90er Posten und Aufträge zugeschoben...

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babulja  01.06.2012, 11:32
@riara

Hauptantragsteller für Rückübertragungen waren Ex-DDR-Bürger, dabei ging es um Grundstücke in der Ex-DDR>

Rede ich Chinesisch oder was?

Genau das sagte ich doch: die Hauptantragsteller waren ehemalige DDR-Bürger! Und zwar für Rückübertragungen aus der Zeit der Enteignungen um 1972! Keinesfalls aus der Zeit des 3. Reiches, wofür besagtes Vermögensgesetz ebenfalls herhalten musste, sowie für Enteignungen von ehemaligen DDR-Bürgern, die es vorzogen (so wie du!), sich den Hintern im Westen vergolden zu lassen, und dann den großen "Max" spielten.

Mit deinen viele Räubermärchen und dem, was du angeblich alles "erlebt" hast, kannst du bestenfalls deine Kinder beeindrucken!

Beschriebene Verhaltensweisen, die ich gar nicht abstreite (auch ehemalige Oberbonzen der DDR haben schnell von euch gelernt!), kann ich dir auch bringen - mit anderen Vorzeichen und bedeutend mehr und v. a. mit bedeutend größerer schädigender Wirkung!

(Nun kannst du wiedermal löschen lassen!)

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riara  01.06.2012, 12:51
@babulja

sowie für Enteignungen von ehemaligen DDR-Bürgern, die es vorzogen (so wie du!), sich den Hintern im Westen vergolden zu lassen, und dann den großen "Max" spielten.

In diesem Satz steckt soviel Neid, das man denken könnte Du wärst eine absolute Versagerin, auch wenn Sudel-Ede und Dein Stabü-Papi das nicht vermittelte, Übersiedler aus der DDR mussten sich ziemlich krumm machen, meine Mutter war da keine Ausnahme, im Gegensatz zur DDR war Anwesenheit für einen Lohn- oder Gehaltsempfang nicht ausreichend...

Mit deinen viele Räubermärchen und dem, was du angeblich alles "erlebt" hast, kannst du bestenfalls deine Kinder beeindrucken!

Ich kann das immerhin nachlesen, bei Dir muss ich mich auf Deine einseitige und sehr unsachliche Darstellungsweise verlassen...tue ich nicht!

auch ehemalige Oberbonzen der DDR haben schnell von euch gelernt

Alles Böse kam aus dem Westen, das behaupten auch islamistische Hassprediger...

Löschen lasse ich Deine Ausbrüche und Verächtlichkeiten nicht, es ist der Beweis für Außenstehende, dass die alten Kader mit unvermittelter Vehemenz weiter existieren, die Ent-SEDierung haben wir verschlafen...

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babulja  01.06.2012, 13:41
@riara

Ent-SEDierung>

Na, endlich hast du mal was geleistet für die Bereicherung der deutschen Sprache! Congratulations!

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Hei whiteknight75, "einfache" Lösungen gibt´s in der Politik nicht. Deshalb kann mein folgendes Beispiel nur als sehr grob angesehen werden.

Jemand, der in der alten DDR ein Häuschen besaß und dem die Flucht in den Westen gelang, hatte damit ja nicht automatisch auf sein Eigentumsrecht verzichtet. Also machte dieser Jemand nach der Wende sein Eigentumsrecht geltend und erhielt es auch nach dem von dir genannten Prinzip

    • aber längst nicht immer, und viele schwere menschliche Schicksale mußten dadurch bewältigt werden, wenn die zwischenzeitlichen Eigentümer von DDR-Gnaden quasi auf die Straße gesetzt wurden. Es gab auch viele Alteigentümer, die ihren Besitz nicht zurückerhielten, weil sie nicht imstande waren, ihn zu sanieren, weil die Treuhandgesellschaft Investoren an Land gezogen hatten, weil die Objekte vor 1949 (von der Sowjetmacht) enteignet worden waren. Und viele Ungereimtheiten mehr.

Grüße!


babulja  29.05.2012, 21:35

hatte damit ja nicht automatisch auf sein Eigentumsrecht verzichtet.>

Doch, in dieser Zeit hatte er dies! Er wusste ja nicht, wann und ob er überhaupt wieder Zugriff bekommt. Wenn ich in die Sphäre einer anderen Jurisdiktion abhaue, dann verzichte ich auf meine ehemaligen Rechte, und zwar bewusst und in der absoluten Vermutung, dass meine Besitztümer perdu sind.

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Wenn jemandem im Krieg ein Grundstück in der DDR gehört hatte, der aber nach dem Krieg rübergemacht hatte, konnte er nach der Wiedervereinigung Ansprüche stellen.Rückgabe vor entschädigung würde in diesem Falle heißen, der frühere Besitzer bekommt sein Land zurück, und hat keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen.

ganz einfach, soviel geld um die leute auszubezahlen, hatte der staat nicht.

zudem muss man doch erstmal klären wie die enteignung zustande kam und um welche werte es sich handelt.