Nötiger Abstand eines Neubaus zum Elternhaus (Brandschutz)?
Wir möchten gerne ein zweites Haus auf dem Grundstück meiner Eltern errichten. Deren Haus steht dort bereits, unser Haus soll quasi daneben und aufgrund von Platzmangel wollen wir zwischen den Häusern auf der Hälfte der Breite einen Hauswirtschaftsraum schaffen (siehe Bild). Nun kriegen wir überall verschiedene Aussagen was den notwendigen Abstand zwischen den Häusern angeht (quasi die Länge des HWR) - auch bzgl Brandschutz. Kann uns da jemand weiterhelfen?
3 Antworten
Normalerweise kann das ein Architekt beantworten und - je nach Qualifikation -auch der Baudezernent auf dem Rathaus.
Brandüberschlag ist sicher im Bereich ab 5m aber auch anstelle des Abstands über die Art der Ausführung und vor allem der gewählten Baumaterialien zu lösen. Ist der HWR (verm. einem Gebäude zuzuschlagen) von dem zweiten Baukörper brandschutztechnisch getrennt (Tür, Betondach), dass kein Überschlag und keine Verrauchung der anderen Einheit erfolgen kann, sollte auch aus diesem Aspekt ein geringere Abstand als 5m möglich sein.
Dann greift aber noch die Landesbauordnung mit entsprechenden Abstandsflächenvorgaben und ggfs. auch (unbedingt vorher prüfen) die Bebauungszahl aus dem B-Plan. Je größer der HWR, umso kleiner könnte der Neubau werden (überbaute = versiegelte Fläche).
Welche Aussagen und von wem habt ihr denn bereits? Das wär auch einmal interessant zu erfahren für jmd. wie pharao1961 und mich.
Ah: und wird das Grundstück nach real geteilt (eigene Flur-Nr. im Grundbuch)?
Wenn das Bauamt vorab keine Genehmigungsfähigkeit sieht, dann wird es das doch begründet haben. Liegt es an der Flächennutzungszahl des Grundstücks, der Umgebungsbebauung, ...? Deswegen der Hinweis auf den B-Plan.
Kein Durchgang reduziert nur die T30-Tür, die Forderung nach dem Brandüberschlag bleibt. Eine gemauerte Wand und das Dach/Decke aus Beton würde m.E. schon reichen (lassen wir mal die Details weg).
Den Haken vermute ich auch beim Baurecht, denn 2 Häuser auf einem Grundstück sieht ein üblicher B-Plan nicht vor. Mit einer Grundstücksteilung (der Eigentümer muss ja nicht wechseln) könnte man dies ggfs. umgehen. Dann sind aber Abstandsflächen wieder wichtig und bei Euch die Zulässigkeit einer Grenzbebauung (analog z.B. von 2 Garagen).
=> Frage aus dem 1. Absatz beantworten und/oder den B-Plan studieren bzw. nochmals nach dem Grund beim BRA nachfragen.
Das ist nicht so einfach zu beantworten. Es kommt drauf an, ob es nur einen einzigen Hauseingang in beide Häuser gibt, dann ist es eher möglich. Sollen es 2 Gebäude mit 2 Hauseingängen und 2 Hausnummern auf einer Parzelle sein, dann wird es schwieriger.
Jedes Haus wird einen eigenen Hauseingang haben. Der Eingang zum Elternhaus ist quasi "unten rechts" in der Ecke und vom Neubau wird er voraussichtlich "unten mittig" sein, falls das wichtig ist.
Dann müsste das Grundstück in 2 Parzellen geteilt werden und beim Bauamt geprüft werden ob in dem Gebiet Doppelhäuser zulässig sind.
Hallo,
das kann dir nur das zuständige Bauordnungsamt bei der Stadt oder Kreis beantworten.
Das Bauamt sagt uns zurzeit dass wir das in der Form gar nicht realisieren können, eine Baufirma die uns zurzeit ein Angebot erstellt plant mit 6m Abstand (den wir aber eigentlich zu groß finden, da dann der Neubau wie du schreibst kleiner wird) und ein Architekt sprach von 5m (den haben wir jedoch "abgesägt", da die Zusammenarbeit grundsätzlich nicht gut geklappt hat).
Der HWR hätte nur eine Verbindung zum Neubau und keinen Durchgang zum Bestandshaus meiner Eltern.
Das Grundstück soll weiterhin wenn möglich meinen Eltern gehören und nicht geteilt werden (sonst müssten meines Wissen die Häuser zwangsläufig 6m auseinander liegen wegen des Mindestabstands, sprich 2 x 3m)?