Neue Scheibe statt neuer Lüfter?

2 Antworten

Wenn Ihr eine Wohnung mit "was-auch-immer-Lüfter auf dem Balkon" angemietet habt, dann habt ihr auch ein Recht auf diesen Lüfter. Euer Ansprechpartner ist aber Euer Vermieter, nicht die Hausverwaltung.

Erstellt ein Schreiben an den Vermieter (NICHT HV) mit dem Sachverhalt und mit Fristsetzung (Datum) zur Reaktion mit 2 Wochen.

Der Einbau einer neuen Scheibe - womöglich noch mit einem anderen Dämmwert - könnte die Situation sogar verschlechtern und die Feuchtigkeit noch mehr im Raum halten.

Relevant ist ein Luftaustausch (also nicht nur ein Ventilator nach außen sondern auch eine geeignete Nachströmung ins Bad (da reicht ein Gitter unten in der Tür oder ein Abstand von ca. 2cm zwischen Boden und Türblatt). Ansonsten besteht u.U. Gefahr der Schimmelbildung und ggfs. Schädigung des Mauerwerks (und da muss er aktiv werden).

Wenn Ihr die Wohnung mit Lüfter gemietet habt, dann kann sich der Vermieter auch nicht darauf berufen, dass Ihr nun nur noch reine Fensterlüftung machen könnt/sollt. Die solltet Ihr aber ohnehin machen - schon im Eigeninteresse.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat