Neue Scheibe statt neuer Lüfter?
Ich und meine Freundin haben vor einigen Monaten bei unserer Hausverwaltung um eine Reparatur unseres Lüfters auf dem Balkon gebeten daraufhin wurde dieser dann entfernt und sich ungefähr 2 Monate nicht mehr gemeldet.
Nun habe ich vor ungefähr einer Woche wieder mal angefragt wie weit, denn der neue Lüfter ist und mir wurde gesagt, dass sie nochmal nachfragen werden und sich bei mir melden. Nun habe ich heute einen Anruf von einer Firma bekommen, die mir nun die Scheibe auswechseln möchte, aber ohne einen neuen Lüfter einzubauen.
Doch das ist nicht das, worauf wir hinauswollten, denn wir wollten, dass wir einen neuen Lüfter bekommen. Zwar wurde uns gesagt, dass dieser Lüfter so nicht mehr hergestellt wird, aber wir dachten, dass die Hausverwaltung da wenigstens einen passablen Ersatz findet, doch nun wird einfach unsere Scheibe ausgewechselt, ohne dass wir einen neuen Lüfter bekommen.
Und jeder andere im Haus hat dann einen doch wir nicht.
Eure Meinung dazu bitte :D
2 Antworten
Wenn Ihr eine Wohnung mit "was-auch-immer-Lüfter auf dem Balkon" angemietet habt, dann habt ihr auch ein Recht auf diesen Lüfter. Euer Ansprechpartner ist aber Euer Vermieter, nicht die Hausverwaltung.
Erstellt ein Schreiben an den Vermieter (NICHT HV) mit dem Sachverhalt und mit Fristsetzung (Datum) zur Reaktion mit 2 Wochen.
Der Einbau einer neuen Scheibe - womöglich noch mit einem anderen Dämmwert - könnte die Situation sogar verschlechtern und die Feuchtigkeit noch mehr im Raum halten.
Relevant ist ein Luftaustausch (also nicht nur ein Ventilator nach außen sondern auch eine geeignete Nachströmung ins Bad (da reicht ein Gitter unten in der Tür oder ein Abstand von ca. 2cm zwischen Boden und Türblatt). Ansonsten besteht u.U. Gefahr der Schimmelbildung und ggfs. Schädigung des Mauerwerks (und da muss er aktiv werden).
Wenn Ihr die Wohnung mit Lüfter gemietet habt, dann kann sich der Vermieter auch nicht darauf berufen, dass Ihr nun nur noch reine Fensterlüftung machen könnt/sollt. Die solltet Ihr aber ohnehin machen - schon im Eigeninteresse.