Musste nach schweren Magenkrämpfen von der Autobahn und musste parken, ich sah dass es ein Privatparkplatz war, muss ich bezahlen?
Es war nachts, bzw früh morgens gegen 0:30 Uhr als ich starke Magenkrämpfe bekam, musste ich von der Autobahn runter fahren und parken und den Sitz runter lassen. Es war außer mir kein anderes Auto auf dem Parkplatz und konnte erst um 5:30 Uhr wieder wegfahren als die Magenkrämpfe nachgelassen haben.
Ich werde jetzt ständig von PAIR Finance belästigt.
Ich habe die Situation geschildet und jedes mal kommt wieder ein Schreiben, mit ständig höheren Forderungen und jetzt auch schon mehrfach Drohungen dass sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten werden.
Der Vorfall ereignete sich Ende September.
Es war kein einziges Fahrzeug auf dem Parkplatz. Ich habe also niemand behindert. War kein Fahrzeug auf dem Parkplatz als ich mit Schmerzen auf den Parkplatz fuhr und als ich weggefahren bin war auch noch kein Fahrzeug da.
Ich würde wieder genauso handeln. Die Schmerzen waren so heftig dass ich nicht mehr wegfahren konnte.
Würdet ihr bezahlen und wann verjährt so etwas?
3 Antworten
als ich starke Magenkrämpfe bekam
Und deshalb soll Parken kostenlos sein?
Es war kein einziges Fahrzeug auf dem Parkplatz.
Und deshalb soll Parken kostenlos sein?
Würdet ihr bezahlen und wann verjährt so etwas?
Ja, Du hast dort geparkt. Punkt.
Es verjährt nie.
Aber nach drei Jahren nur, wenn es nicht eingetrieben wird und kein Kontakt hergestellt wird. Und das wird ja gerade in diesem Moment getan.
Aber nach drei Jahren nur, wenn es nicht eingetrieben wird und kein Kontakt hergestellt wird.
DIe dreißgjährgie Verjährungsfrist kommt bei einem Vollstreckungstitel in Frage und das habe ich erwähnt. Ein bloßer Briefkontakt reicht für eine Verjährungsverlängerung erst mal nicht aus.
oder mit Titel nach 30 Jahren.
Das verjährt gar nicht. Das ist eine privatrechtliche Forderung und die kann auch eingeklagt werden. Ist ärgerlich, aber wenn die ursprüngliche Forderung nicht absurd hoch war, dann hättest du direkt zahlen sollen. Da wirst du nicht ohne weiteres so rauskommen. Dass kein anderes Auto da war, ist völlig egal. Du hast einen privaten Parkplatz genutzt, obwohl du es offenbar nicht durftest, daraus entsteht halt die Forderung, die gilt, zumindest, wenn es auf der Parkfläche ausgewiesen war für dich sichtbar, was aber ja so scheint, da du ja schreibst es wahrgenommen zu haben.
Warum verjährt es gar nicht. Wo steht das, dass das gar nicht verjährt. Nur Mord verjährt nicht.
Was ist das?
Parkverstoß Die Verjährung eines Strafzettels wegen Falschparkens erfolgt nach drei Monaten.
Parkverstoß Die Verjährung eines Strafzettels wegen Falschparkens erfolgt nach drei Monaten.
Du hast doch keinen Parkverstoß begangen, sondern du hast eine Leistung in Anspruch genommen. Und wie schon geschrieben wurde: Es ist völlig egal, warum du da geparkt hast.
Die Forderung dafür scheint ja schon seit längerem im Raum zu stehen. Und wenn es dazu einmal einen Mahnbescheid gibt, kann der 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Zahl die bis jetzt aufgelaufene Forderung am besten sofort, bevor immer mehr dazu kommt.
Nein, das ist Quatsch. Was du meinst ist ein Verkehrsverstoß im öffentlichen Raum. Wenn du da nach drei Monaten nicht für zur Rechenschaft gezogen wurdest, ist es tatsächlich verjährt. Aber hier ist es ja ein Privatparkplatz, da gilt das nicht. Abgesehen davon gilt eine Verjährung auch im öffentlichen Raum nur, wenn du dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wurdest in dieser Zeit. In diesem Fall wärst du dann ja tatsächlich schon mehrfach kontaktiert worden und damit ist die Verjährung unterbrochen und deine Hoffnung diesbezüglich leider dahin.
Das verjährt gar nicht. Das ist eine privatrechtliche Forderung
und die verjähren regelmäßig nach 3 Jahren oder mit Titel nach 30 Jahren.
Ja, aber in diesem Fall ist ja bereits ein Kontakt hergestellt und die Forderung wird eingetrieben, also verjährt das nicht so schnell, darauf wollte ich hinaus. Jedenfalls nicht innerhalb von drei Monaten wie der Fragesteller meinte… man ist ja gefühlt schon auf dem besten Weg des gerichtlich einzutreiben, damit ist dann, wenn das geschehen ist, eine dreißigjährige Möglichkeit des einzutreiben, das sollte irgendwann vollstreckbar sein.
Jedenfalls nicht innerhalb von drei Monaten wie der Fragesteller meinte…
Nein, drei Monate so oder so nicht, da es sich ja nicht um OWi-Recht handelt.
Ja, stimmt. Ich war nicht mehr ganz im Thema, war ja schon heute Morgen und ich hab einen Nachtdienst hinter mir…
Ich bin nach ca. 90 Minuten gefahren und 120 Minuten durfte man parken. Nach weiteren 90 Minuten bin ich wieder gefahren. Stand also nicht auf gleicher Stelle.
Hättest du gleich bezahlt, wäre es billiger gewesen. Es wird immer teurer. Du hast einen gebührenpflichtigen Parkplatz benutzt, Grund ist egal, also musst du zahlen.
31.12.2026 - aber die Forderung existiert ja bereits, man hat dich also nicht "vergessen". Duch Aussitzen verjährt da jetzt gar nichts mehr. Mahnbescheid nach 30 Jahren.
Doch, nach 3 Jahren oder mit Titel nach 30 Jahren.