Muss man dem Vermieter bescheid geben, dass man Besuch mit einem Hund hat?
Die Arbeitskollegin meiner Mutter fliegt nächsten Freitag aus dem Haus raus, und sie ist gerade dabei, mit einer Vermieterin zu sprechen, da sie eine Wohnung für eine Weile bei uns in der Straße gefunden hat, aber bis dahin wollte sie mit ihrem Sohn und einem Hund (groß) bei uns ein paar Tage bleiben, das wäre das kommende Wochenende. Mein Vermieter erlaubt keine Hunde, sonst hätten wir ja auch schon einen, und meine Mutter weiß jetzt nicht, ob sie dem Vermieter bescheid geben muss oder nicht, denn schließlich ist es ja nur für ein paar Tage, und er kann uns ja eigentlich nicht den Besuch verbieten. Der Hund ist außerdem leise, also er bellt nicht um die anderen zu stören. Wir wohnen in einer Wohnung, btw.
13 Antworten
In der Regel ist es so, daß nur Kleintiere in einer wohnung erlaub sind. dieses steht auch im "Mietvertrag" und dieser ist auch für dich bindent! Wenn er wirklich so leise ist, wie du schreibst, brauchst du die Erlaubnis vom Vermieter sowie allen Bewohner des hauses. Wenn einer nämlich dagegen ist, ist es aus! Ansonsten gäbe es noch die Lösung, daß wenn eine andere Bekannte der Arbeitskollegin den Hund zu sich nimmt, oder das er für diese Zeit in eine Hundepension untergebracht wird! Und einen Grund wird es ja auch haben, weswegen Ihr Mietvertrag gekündigt würde!
Nein, für Besuch gilt der Mietvertrag nicht, Ein Besuch darf auch einen Hund mitbringen, wenn die HALTUNG von Hunden verboten ist.
Der Grund war, dass die Vermieter das Haus an jemand anderen vermieten wollen, und deshalb haben sie die Arbeitskollegin rausgeworfen. Die neuen Mieter zahlen eben mehr für die Wohnung, weil die Arbeitskollegin sie billiger bekommen hat, weil das Haus eig. eine Renovierung benötigt.
Du bist weder im Gefängnis noch in einem Heim, also brauchst du auch nichts zu melden. Keinen Vermieter geht der Besuch seines Mieters was an, mit oder ohne Hund!
Mach dir keine Sorgen, wenn Frau mit Hund bei euch besuchsweise für ein paar Tage "lebt" - geht es den Vermieter nichts an!
Ich wünsche euch, dass alles gut über die Bühne geht...
Nein. Tierischer Besuch ist erlaubt.
Anmelden bringt ja nichts .Besuche sind ja nicht verboten.Nur Hundehaltung .Reden ist silber ,Schweigen ist gold