2 Antworten

Mit der Detailfülle an Zusatzinformationen, kann ich dir nur Antworten:

Ja, nein, vielleicht, weiß nicht, es kommt drauf an.

Als Beschuldigter: Nein

Als Zeuge: Nur wenn du von der Staatsanwaltschaft die Ladung erhalten hat ODER wenn die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt

Unabhängig davon: IMMER wenn dich das Gericht vorläd.

Du hast die Beschreibung vergessen...

Aber dennoch hoffe ich mal du hast nichts angestellt >:c