Muss ich die Theoriestunden wirklich wiederholen?

3 Antworten

Nicht fundiert und aus dem Bauch heraus: Ich bin der Meinung, dass seit der theoretischen Prüfung nicht mehr als 1 Jahr vergangen sein darf. Für die Anmeldung zur theoretischen Prüfung braucht man einen Nachweis der Fahrschule, dass man den vorgeschriebenen Mindestunterricht absolviert hat.

Ich würde mal konkret beim Straßenverkehrsamt oder TÜV nachfragen. "Meinungen" helfen da nicht wirklich weiter :)

Also pass mal auf, die theoretische Ausbildungsbescheinigung ist 2 Jahre gültig, schau mal auf das Datum. Aus deiner Frage her, ist diese abgelaufen, aber du brauchst nicht alle 12 Grundthemen absolvieren, sondern nur 6Themen. Und die kann man sich auch aussuchen, plus die 4 Spezialthemen fürs Motorrad. und fleißig lernen.=))


Jeally 
Fragesteller
 27.07.2016, 09:36

Super, vielen Dank!

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Alles was du in 18 Monaten nicht schaffst verfällt, somit auch deine Theoriestunden für die Klasse A1. Da jede Führerscheinklasse ihre eigene Theorie hat, musst du die Prüfung für A2 machen. Einerseits weil du A1 nicht hast und weil A (egal ob AM, A1, A2 oder A) nichts mit B zu tun hat.


Jeally 
Fragesteller
 26.07.2016, 13:16

Aber für den A1 musste ich auch die Grundtheoriestunden machen. Die sind ja für alle Führerscheinen gleich. Und etwa 2 Jahre nach diesen Stunden konnte ich die Theorieprüfung für B ohne Wiederholung der Grundtheoriestunden machen. Dass ich die spezifischen Stunden nochmal machen muss ist klar. Trotzdem frage ich mich ob die Grundtheoriestunden auch einfach ablaufen, obwohl ich vor weniger als einem Jahr eine Theorieprüfung bestanden habe. Damit hab ich schließlich einen Nachweis, dass ich diese beherrsche

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