Muss hier die Garantie bzw der Händler haften?

5 Antworten

Huhu,

Wenn du den schon so gekauft hast nicht.

Grüße Anna

Wenn dich sowas bei einem Gebrauchtwagen, Vorallem bestimmt älteren Gebrauchtwagen, stört,

dann nimm nächstes mal mehr Geld in die Hand und kauf dir einen NEUWAGEN.

das kann ja nicht sein, dass du auf der einen Seite nicht viel ausgeben willst und auf der anderen Seite alles auf die Garantie/ Gewährleistung schiebst.


Marlonhagen1 
Fragesteller
 17.04.2023, 22:24

Bist du so unglücklich in deinem Leben, dass du eine normale Frage nicht vernünftig beantworten kannst? Immer diese Leute die ihren Frust irgendwo rauslassen müssen😂

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Mmits  17.04.2023, 22:26
@Marlonhagen1

Ist kein Frust

sowas läuft nichtmal über Garantie also wieso dann über die Gewährleistung?

ich hasse einfach Leute die denken dass die alles umsonst durchrepariert bekommen

wenn du eine Kaffeemaschine hast und dagegen trittst, dass die Glaskanne bricht

rennst du dann auch zum VK und sagst hier Garantie da Gewährleistung?

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Marlonhagen1 
Fragesteller
 17.04.2023, 22:28
@Mmits

Ich habe lediglich gefragt ob die Garantie einen Schaden übernimmt der dadurch kam, dass jemand die Verkleidung aufgeschnitten hat, was beim Kauf so geklebt war, dass es nicht zu sehen war. Wenn du nicht in der Lage bist eine Frage normal zu beantworten dann hast du auf dieser Plattform nichts verloren

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Mmits  17.04.2023, 22:31
@Marlonhagen1

Das ist normal beantwortet

wieso sollte ein Garantie/ Gewährleistung eine Plastikabedeckung abdecken?

wenn du denkst, dass eine Gewährleistung alles abdeckt und ein Gebrauchtwagen im Neuwagenzustand sein muss, dann hast du auf dem Gebrauchtwagenmarkt nichts zu suchen.

Nächstes mal renn bitte zum Händler nach 1 Monat vor Ablauf der Gewährleistung und fordere gleich neue Verschleißteile wie Bremsen etc.

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Marlonhagen1 
Fragesteller
 17.04.2023, 22:36
@Mmits

du bist wirklich so ein Clown hahahahhaha

2000 Antworten schon auf der Plattform gegeben machst es anscheinend beruflich 😂😂😂

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Mmits  17.04.2023, 22:37
@Marlonhagen1

Ich habe anscheinend einen Nutzen auf dieser Plattform

auf dein Niveau lasse ich mich nicht ein :)

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Marlonhagen1 
Fragesteller
 17.04.2023, 22:39
@Mmits

Aber auch nur einen „Nutzen“ auf der Plattform🤞

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na ja, da das ja bereits so beim verkauf war, wie du schreibst, hast du da keine Ansprüche drauf. Du hast es so gekauft, der Mangel war dir bewusst.

"Jedoch wurde mir das Auto ja bereits mit diesem Sachmangel verkauft."

ist ja offentlich im beifahrer fußraum und das hättest du ja sehen müssen.

Garantie ist auch immer so ne Sache...es gibt gute Garantien und schlechte. die guten decken alles mögliche ab, die schlechten nur motor und getriebe und assistenzsysteme. es gibt beim gebrauchtwagenkauf keine "alles abgesichert Garantie".

das steht ja in deinen garantieunterlagen, die du bekommen hast beim kauf des autos.


Marlonhagen1 
Fragesteller
 17.04.2023, 22:21

Ne also als ich den gekauft habe war das halt so geklebt, dass man das nicht hätte sehen können

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Diesen Mangel hättest du dir beim Verkäufer vermerken lassen sollen.

Ich weiß, bla bla bla, aber sowas sollte man sich immer aufschreiben, damit es später keinen Theater gibt.

Allerdings selbst wenn das als Verschleißteil angesehen wird, was ich eher bezweifle, dann schau doch mal nach, ob du eine Garantie auf Verschleißteile hast. Meist sind da 6 Monate an Laufzeit.