Muss ein Verfahren erwartet werden?
Hallo,
ein Freund von mir hat viel Gras konsumiert und hat dadurch Kontakte geschaffen, mit denen er Zeit verbracht hat, z. B. mit seinem Dealer.
Er kam auf die dumme Idee, dem zu erzählen, dass er Benzos aus dem Darknet bestellt hat, um cool dazustehen. In Wirklichkeit hat er dies jedoch nie getan. Der Dealer hat auf seinem Handy im Chatverlauf nach Preis gefragt, jedoch hat er ihm paar Stunden später geschrieben, dass der Darknet-Verkäufer ihn abgezogen hätte.
Im Chatverlauf ist ebenfalls ersichtlich, dass von meinem Freund ein paar Samen an diesem Dealer verkauft wurden, mit Bildern von den Samen etc.
Außerdem hat der Dealer meinem Freund angeboten, ihm beim anbauen zu helfen und er hat dies bejaht. Dies ist jedoch nie passiert.
Es wird aber nichts von Verkauf von Drogen vom Dealer an meinen Freund geschrieben, denn der Dealer hatte gerade ein neues Handy.
Ein paar Wochen später gab es eine Hausdurchsuchung bei dem Dealer und die haben sein Handy mitgenommen mit diesen Chatverläufen.
Er hat Angst, da er noch minderjährig ist und bei seinen Eltern lebt. Muss er ein Verfahren und vielleicht sogar eine Hausdurchsuchung erwarten? Was meint ihr?
3 Antworten
Wenn keine handfesten Beweise bei einer Hausdurchsuchung gefunden werden, dann sind die Chatverläufe nur Indizien und reichen nicht für eine Verurteilung.
Welches Bundesland? In Bayern kann er vermutlich mit einem Ermittlungsverfahren und einer Hausdurchsuchung rechnen. Ist nem Kollegen von mir hier passiert auch wegen Chatverläufen, in denen es um geringe Mengen ging. Das Problem ist, dass das von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich gehalten wird und auch innerhalb der Bundesländer hast Unterschiede. Manch Staatsanwalt stellt so ein Verfahren ein, andere verfolgen es :(
Er sollte vorsichtshalber alles verschwinden lassen und auch erstmal nichts konsumieren. Wenn etwas kommt nichts zugeben und Anwalt kontaktieren.
Wenn die Polizei Hinweise auf den Verdacht einer Straftat findet, muss sie dem nachgehen.
In dem Fall wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden und eine Hausdurchsuchung ist nicht ausgeschlossen.
Ich weiß aber vom Hören und Lesen, dass die Polizei eher daran interessiert ist, z. B. an deren Großdealer zu kommen und Konsumenten, die paar Mal kleine Mengen geholt haben, lassen die auch mal verschont und das sind ja nur paar Samen. Deswegen frage ich ja für ihn.
Ob man es ihm letztendlich beweisen kann, ist natürlich eine andere Sache. Es geht rein darum ob ermittelt werden könnte oder eher nicht.